Das Volksbegehren führt jährlich zu geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von 48,5 Mio. Euro bei Senatsverwaltungen und Bezirken. Nicht zu beziffern sind die jährlich zu erwartenden Umsatzsteuereinbußen, die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls von Arbeitsplätzen (u.a. Steuern, Sozialausgaben und -abgaben), Entschädigungen aus entschädigungspflichtigem öffentlichen Handeln, Forderungen gegen die öffentliche Hand aus Vertragsverletzungen oder vergleichbare Kosten und die Kosten des erhöhten Personalaufwands zur Umsetzung des Werberegulierungsgesetzes.
Allgemeine Informationen
Auslegungstage und Öffnungszeiten
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Montag
von 8 bis 15 Uhr
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Dienstag und Donnerstag
von 11 bis 18 Uhr
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Mittwoch und Freitag
von 8 bis 13 Uhr
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Gehen die Öffnungszeiten der Bürgerämter darüber hinaus, dann sind die Auslegungsstellen ebenso lange geöffnet. An den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Auslegungsstellen geschlossen.
Unterschriftsbogen
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Unterschriftsbogen Volksbegehren Berlin Werbefrei
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