Allgemeine Informationen

Trägerin und Wortlaut

Public Spaces e.V.
Kreutzigerstr. 23
10247 Berlin
Internet: www.berlin-werbefrei.de
E-Mail: info@berlin-werbefrei.de

Gegenstand des Volksbegehrens ist ein „Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (Werberegulierungsgesetz)“. Dieses soll eine deutliche Reduzierung der Außenwerbung bewirken, die zunehmend das Gesicht der Stadt prägt.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind:
Werbung im öffentlichen Raum:

  • Nicht mehr zulässig sind insbesondere digitale Werbeanlagen, Anlagen mit Wechsellicht und Werbung an Baugerüsten.
  • Weiterhin zulässig ist Werbung u. a. an Geschäften, Litfaßsäulen, Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs, öffentlichen Sanitäreinrichtungen, Bauzäunen und einzelnen Flächen auf privatem
    Grund sowie auf Kultur- und Sportveranstaltungen.
  • Auf öffentlichem Grund ist die Hälfte der Fläche einer Werbeanlage für Veranstaltungen sowie für die Werbung von gemeinnützigen Organisationen reserviert.
Werbung und Sponsoring in öffentlichen Einrichtungen:
  • Es besteht ein grundsätzliches Werbeverbot in Kitas, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen.
  • Sponsoring ist zulässig, wenn eine Einflussnahme auf die Institution ausgeschlossen ist und der Grundsatz der Transparenz gewahrt wird.

Gesetzentwurf

  • Werberegulierungsgesetz (Gesetzentwurf der Trägerin des Volksbegehrens)

    PDF-Dokument (296.2 kB)

Informationen zum Datenschutz

  • Informationen zum Datenschutz Volksbegehren Berlin Werbefrei

    PDF-Dokument (615.3 kB)

Amtliche Kostenschätzung

Das Volksbegehren führt jährlich zu geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von 48,5 Mio. Euro bei Senatsverwaltungen und Bezirken. Nicht zu beziffern sind die jährlich zu erwartenden Umsatzsteuereinbußen, die finanziellen Auswirkungen des Wegfalls von Arbeitsplätzen (u.a. Steuern, Sozialausgaben und -abgaben), Entschädigungen aus entschädigungspflichtigem öffentlichen Handeln, Forderungen gegen die öffentliche Hand aus Vertragsverletzungen oder vergleichbare Kosten und die Kosten des erhöhten Personalaufwands zur Umsetzung des Werberegulierungsgesetzes.

Anmerkung der Trägerin zur amtlichen Kostenschätzung

Die in der amtlichen Kostenschätzung angeführten Mindereinnahmen in Höhe von 48,5 Millionen Euro machen nur etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts aus. Das sollte es uns wert sein, denn die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore. Die Übergangsfrist wird in der amtlichen Kostenschätzung ungenügend berücksichtigt. Sie verhindert Entschädigungen; befürchtete Einnahmeausfälle kämen erst ab dem Jahr 2032 zum Tragen. Zudem geht die überwiegende Zahl der Bezirksämter, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von Kostenneutralität bzw. einer Entlastung der Verwaltung aus und verweist auf weitere positive Effekte des Gesetzentwurfs.

Eintragungsfrist

Freitag, 9. Januar 2026 bis Freitag, 8. Mai 2026

Auslegungstage und Öffnungszeiten

  • Montag

    von 8 bis 15 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag

    von 11 bis 18 Uhr

  • Mittwoch und Freitag

    von 8 bis 13 Uhr

  • Gehen die Öffnungszeiten der Bürgerämter darüber hinaus, dann sind die Auslegungsstellen ebenso lange geöffnet. An den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Auslegungsstellen geschlossen.

Auslegungsstellen

Bezirk Mitte
Rathaus Mitte, Eingangshalle, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Rathaus Tiergarten, Eingangshalle, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
Rathaus Wedding, Eingangshalle, Müllerstraße 146, 13353 Berlin

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirkswahlamt, Aufgang B, 4. Etage, Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin

Bezirk Pankow
Bürgeramt Weißensee, Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Bürgeramt Karow/Buch, Franz-Schmidt-Straße 8-10, 13125 Berlin
Bürgeramt Prenzlauer Berg, Haus 6, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin
Bürgeramt Pankow, Breite Straße 24 a-26, 13187 Berlin

Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm, Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin

Bezirk Spandau
Bürgeramt Rathaus Spandau, Raum 11, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin

Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Rathaus Steglitz, Pförtnerloge, Schloßstraße 37, 12163 Berlin
Rathaus Zehlendorf, Pförtnerloge, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin

Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
Bürgeramt Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstraße 6, 12307 Berlin

Bezirk Neukölln
Bürgeramt 1, Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83-85 (Eingang: Donaustraße 29), 12043 Berlin

Bezirk Treptow-Köpenick
Rathaus Treptow, Pförtnerloge, Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
Rathaus Köpenick, Warteraum Bürgeramt, Raum B0.36, Alt-Köpenick 21,
12555 Berlin

Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Bürgeramt Marzahner Promenade, Marzahner Promenade 11, 12679 Berlin
Bürgeramt Biesdorf Center, Elsterwerdaer Platz 3, 12683 Berlin
Bürgeramt Riesaer Straße, Riesaer Straße 94, 12627 Berlin

Bezirk Lichtenberg
Rathaus Lichtenberg, Pförtner, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

Bezirk Reinickendorf
Rathaus Reinickendorf, im Eingangsbereich – Foyer -, Eichborndamm 215,
13437 Berlin

Unterschriftsbogen

  • Unterschriftsbogen Volksbegehren Berlin Werbefrei

    PDF-Dokument (523.3 kB)