Wahlvorschläge

Wahlvorschläge

Alle Parteien, die sich an der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin beteiligen wollen, müssen bis spätestens 20. Mai 2026, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlamt anzeigen.

Parteien, die sich an der letzten Bundestagswahl oder der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beteiligt haben und an den Berliner Wahlen 2026 (auch Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen) teilnehmen wollten, müssen ebenfalls die Eigenschaft als politische Partei nachweisen und dafür ebenfalls bis spätestens 20. Mai 2026, 18 Uhr, die schriftliche Satzung, das schriftliche Parteiprogramm sowie die Niederschrift über die (letzte) satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

Der Landeswahlausschuss stellt am 17. Juni 2026 fest, welche Organisationen sich an der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin mit mindestens einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt haben und welche für diese Wahl als Partei anzusehen sind sowie welche Parteien eine Landesliste und welche Parteien Bezirkslisten einreichen können.

Landeslisten, Bezirkslisten und Wahlkreisvorschläge dürfen nach Inkrafttreten des novellierten Landeswahlgesetzes vom 17. April 2025 (GVBl. S. 210) erst aufgestellt werden, wenn die örtliche Abgrenzung sämtlicher 78 Berliner Wahlkreise – und somit das gesamte Wahlgebiet – veröffentlicht ist. Dies war am 2. Oktober 2025 der Fall (ABl. Nr. 40 vom 2. Oktober 2025).

Bezirkswahlvorschläge für die Wahlen der einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) durften bereits vorher aufgestellt werden.

Bis spätestens 14. Juli 2026 müssen Wahlvorschläge mit den dazugehörigen Unterlagen der zuständigen Bezirkswahlleitung bzw. dem Landeswahlamt schriftlich eingereicht werden.

Die Anschriften der Bezirkswahlleitungen und der Bezirkswahlämter finden Sie auf folgender Internetseite:

Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden am 22. Juli 2026 über die Zulassung von eingereichten Wahlkreisvorschlägen, Bezirkslisten und Bezirkswahlvorschlägen. Der Landeswahlausschuss entscheidet am 24. Juli 2026 über die Zulassung von eingereichten Landeslisten.

Hinsichtlich der abzuhaltenden Aufstellungsversammlung wird auf folgende Anpassung im novellierten Landeswahlgesetz hingewiesen:

Der Landesvorstand der Partei entscheidet landesweit einheitlich, ob die Mitglieder einer Aufstellungsversammlung stimmberechtigt sind, die im Wahlkreisverband (Bezirk) wahlberechtigt sind, oder die Mitglieder, die der bezirklichen Gliederung der Partei angehören, die dem Wahlkreisverband entspricht. Besteht in der Partei kein Landesvorstand, entscheidet der zuständige Kreis- oder Bezirksvorstand (§ 12 Abs. 1 LWG).

Downloads

  • Merkblatt für die Aufstellung von Wahlvorschlägen

    PDF-Dokument (166.4 kB)

  • Terminplan für die Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (133.9 kB)

  • Örtliche Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin

    PDF-Dokument (220.4 kB)

  • Aufruf zur Einreichung der Wahlbeteiligungsanzeige und Wahlvorschläge für die Berliner Wahlen 2026

    PDF-Dokument (268.0 kB)

Unterstützungsunterschriften

Wahlvorschlagsträger müssen bis spätestens 14. Juli 2026 ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften sammeln und einreichen, es sei denn, sie waren bereits in der letzten Wahlperiode ununterbrochen als Partei im Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag vertreten.

Für Bezirkswahlvorschläge müssen bis spätestens 14. Juli 2026 ebenfalls ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften beigebracht werden, es sei denn, Parteien und Wählergemeinschaften waren aufgrund eigener Wahlvorschläge entweder in der Bezirksverordnetenversammlung oder dem Abgeordnetenhaus von Berlin seit deren letzter Wahl vertreten.

  • Wahlkreisvorschlag: mindestens 45
  • Bezirksliste: mindestens 185
  • Bezirkswahlvorschlag: mindestens 185
  • Landesliste: mindestens 2.200
Für die Prüfung der Unterstützungsunterschriften sind diese bei den Bezirkswahlleitungen einzureichen. Die Anschriften der Bezirkswahlleitungen und der Bezirkswahlämter finden Sie auf folgender Internetseite:

Amtliche Vordrucke des Landeswahlleiters

Im Folgenden stehen die amtlichen Vordrucke des Landeswahlleiters als Excel- und PDF-Format zum Download bereit.

Hinweis

Nutzen Sie bevorzugt die Excel-Variante! Das hat den Vorteil, dass alle Angaben, die mehrfach vorgenommen werden müssen, automatisch in alle weiteren Vordrucke übernommen werden. Alle Beteiligten sparen damit wertvolle Zeit und Mängel in den Wahlvorschlägen können vermieden werden.

Downloads

  • Amtlicher Vordruck Wahlkreisvorschlag (Excel)

    XLSX-Dokument (38.2 kB)

  • Amtlicher Vordruck Wahlkreisvorschlag (PDF)

    PDF-Dokument (213.5 kB)

  • Amtlicher Vordruck Bezirksliste (Excel)

    XLSX-Dokument (106.1 kB)

  • Amtlicher Vordruck Bezirksliste (PDF)

    PDF-Dokument (240.3 kB)

  • Amtlicher Vordruck Bezirkswahlvorschlag (Excel)

    XLSX-Dokument (224.8 kB)

  • Amtlicher Vordruck Bezirkswahlvorschlag (PDF)

    PDF-Dokument (351.0 kB)

  • Amtlicher Vordruck Landesliste (Excel)

    XLSX-Dokument (211.0 kB)

  • Amtlicher Vordruck Landesliste (PDF)

    PDF-Dokument (303.4 kB)

Kontakt

Der Landeswahlleiter für Berlin
Landeswahlamt Berlin