Alle Parteien, die sich an der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin beteiligen wollen, müssen bis spätestens 20. Mai 2026, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Landeswahlamt anzeigen.
Parteien, die sich an der letzten Bundestagswahl oder der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beteiligt haben und an den Berliner Wahlen 2026 (auch Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen) teilnehmen wollten, müssen ebenfalls die Eigenschaft als politische Partei nachweisen und dafür ebenfalls bis spätestens 20. Mai 2026, 18 Uhr, die schriftliche Satzung, das schriftliche Parteiprogramm sowie die Niederschrift über die (letzte) satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.
Der Landeswahlausschuss stellt am 17. Juni 2026 fest, welche Organisationen sich an der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin mit mindestens einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt haben und welche für diese Wahl als Partei anzusehen sind sowie welche Parteien eine Landesliste und welche Parteien Bezirkslisten einreichen können.
Landeslisten, Bezirkslisten und Wahlkreisvorschläge dürfen nach Inkrafttreten des novellierten Landeswahlgesetzes vom 17. April 2025 (GVBl. S. 210) erst aufgestellt werden, wenn die örtliche Abgrenzung sämtlicher 78 Berliner Wahlkreise – und somit das gesamte Wahlgebiet – veröffentlicht ist. Dies war am 2. Oktober 2025 der Fall (ABl. Nr. 40 vom 2. Oktober 2025).
Bezirkswahlvorschläge für die Wahlen der einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) durften bereits vorher aufgestellt werden.
Bis spätestens 14. Juli 2026 müssen Wahlvorschläge mit den dazugehörigen Unterlagen der zuständigen Bezirkswahlleitung bzw. dem Landeswahlamt schriftlich eingereicht werden.
Die Anschriften der Bezirkswahlleitungen und der Bezirkswahlämter finden Sie auf folgender Internetseite:Die Bezirkswahlausschüsse entscheiden am 22. Juli 2026 über die Zulassung von eingereichten Wahlkreisvorschlägen, Bezirkslisten und Bezirkswahlvorschlägen. Der Landeswahlausschuss entscheidet am 24. Juli 2026 über die Zulassung von eingereichten Landeslisten.