Volksbegehren und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung

  • Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid

    Der Gesetzentwurf über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung ist durch den Volksentscheid nicht angenommen worden.
    Für die Annahme hätten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen müssen: 83 % der Teilnehmer und 24,1 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

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  • Amtliche Information zum Volksentscheid

    In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Berliner Energietisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses von Berlin dargelegt.

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  • Ergebnis des Volksbegehrens

    Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
    Pressemitteilung vom 25. Juni 2013

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