Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am 12. Februar 2023 werden auch die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen im Rahmen der angeordneten Wiederholungswahl erneut gewählt. Dazu sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Sie werden für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks in das Wahlverzeichnis eingetragen, wenn sie

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 12. November 2022 in Berlin gemeldet und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Bis zum 22. Januar 2023 erhalten sie eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift ihres Wahllokals und weiteren Informationen über die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann sich beim örtlich zuständigen Bezirkswahlamt erkundigen, welches sein zuständiges Wahllokal ist.