Am 20. September 2026 werden die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen der 12 Berliner Bezirke gewählt. Dazu sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.
Sie werden für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks in das Wahlverzeichnis eingetragen, wenn sie
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 20. Juni 2026 in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Bis zum 30. Augst 2026 erhalten alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift ihres Wahllokals und weiteren Informationen über die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen.