Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages beschlossen (BGBl. 2024 I Nr. 434) sowie gemäß § 16 Bundeswahlgesetz den neuen Wahltag bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Vertreterversammlungen dürfen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestags stattfinden. Für die Bundestagswahl 2025 also seit dem 27. März 2024.
Die Wahlen der Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode, somit seit dem 27. Juni 2024 abgehalten werden.
Mit Inkrafttreten des Artikel 1 Nummer 4 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) hat der Gesetzgeber unter anderem die Berliner Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2025 festgelegt. Danach ist Berlin weiterhin in 12 Wahlkreise eingeteilt. Gegenüber der letzten Bundestagswahl 2021 haben sich jedoch die laufenden Nummern der 12 Berliner Wahlkreise geändert – nun beginnend mit “Wahlkreis 74 – Berlin-Mitte”.