Am 20. September 2026 stehen in Berlin die Wahlen zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen an.
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Berliner Wahlen 2026 beantwortet. Zahlreiche weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite
Auf zwei wesentliche Änderungen im Landeswahlrecht ist besonders hinzuweisen:- Neu sind nunmehr auch 16-Jährige zur Abgeordnetenhauswahl wahlberechtigt (vgl. insgesamt zur Wahlberechtigung die Antwort zu Frage 1).
- Für die Abgeordnetenhauswahl gibt es nur noch einen Stimmzettel und nicht mehr, wie bisher getrennt je einen Stimmzettel für die Erst- und Zweitstimme. Ihre Erst- und Zweitstimme geben Wahlberechtigte nunmehr, wie bei der Bundestagswahl auf einem Stimmzettel ab.
Im Downloadbereich unter dem Frage- und Antwortkatalog finden Sie diesen im PDF-Format sowie den dazugehörigen Terminplan für die Berliner Wahlen 2026.
Bearbeitungsstand: 11.03.2026