Duales Studium Technisches Facility Management

Headerbild für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Leider bieten wir in gerade kein Duales Studium mit der Fachrichtung

Technisches Facility Management (B.Eng.) an.

Sie sind technisch interessiert und sehen Ihre berufliche Zukunft im Betreiben, Instandhalten und technischer Optimierung von Gebäuden, technischen Anlagen und Einrichtungen? Nachhaltigkeit und energetische Optimierung sind keine Fremdwörter? – Dann kommen Sie zu uns und entscheiden sich für den Dualen Studiengang „Technisches Facility Management“ (TFM).

Infos allgemein:

  • Studium über 6 Semester (3 Jahre) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin(HWR) und im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
  • Verbindung von Theorie und Praxis im Wechsel
  • Abschluss: Bachelor of Engineering
  • Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie online unter https://www.hwr-berlin.de/

Inhalte:

  • Architektur, Bauingenieurwesen, Ver- und Entsorgungstechnik, Elektrotechnik wie auch Informatik
  • betriebliches Rechnungswesen, Organisations-, Personal- und Qualitätsmanagement, Immobilienwirtschaft, Recht und Bauprojektmanagement

Aufgaben:

  • Überwachung von Gebäudekomplexen in technischen, kaufmännischen und finanziellen Angelegenheiten
  • Betreiben, Instandhalten und technisches Optimieren der Gebäude, Anlagen und Einrichtungen
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit
  • unterstützende Prozesse werden im TFM gebündelt, gesteuert und auf Optimierungspotenziale untersucht

Anforderungen:

  • Abitur bzw. Fachabitur mit mind. guten Noten in Mathematik, Physik, Englisch und Deutsch
  • und mindestens mit der Abschlussnote von 2,8 oder besser
  • Interesse an Mathematik, Naturwissenschaften sowie Technik
  • Zuverlässigkeit, Engagement und Teamfähigkeit
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise

Einsatzbereiche während des Studiums:

  • Stabsbereich Facility Management – Bereich Datenmanagement
  • Objektmanagement – Verwaltung von Schulen und Verwaltungsgebäuden
  • Baumanagement/Hochbau
  • Regionalverbund Südwest zur Berliner Schulbauoffensive
  • IT-Stelle

Wir bieten persönliche Begleitung während des Studiums:

Durch regelmäßige Treffen, gemeinsame Aktivitäten und persönliche Unterstützung stehen Ihnen neben den Praxisanleiterinnen/Praxisanleitern auch immer freundliche Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner im Nachwuchskräftebereich des Personalservices zur Seite.

Bezahlung:

Die Arbeit in der Bezirksverwaltung bietet Ihnen ein gesichertes Einkommen.
Die Vergütungen betragen pro Monat:

im 1. bis 4. Ausbildungs- und Studienjahr 1.400,00 Euro

Urlaub:

Der Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr orientiert sich an dem TVA-L BBiG.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Online-Bewerbung bereit und beachten Sie die unten genannten Hinweise:

  • ein Bewerbungsschreiben (mit vollständiger Anschrift, Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse)
  • einen tabellarischen, lückenlosen Lebenslauf
  • die beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung bzw. die letzten beiden Semesterzeugnisse, sofern ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
  • ggf. bei im Ausland erworbenen Abschlüssen einen Nachweis über die Anerkennung durch die zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und eine beglaubigte Übersetzung

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die
die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Anerkannt schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber, wie auch diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerberinnen/Bewerber, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber elektronisch gespeichert und verarbeitet [gem. § 6 EU-DSGVO]. Kosten, die den Bewerberinnen/Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o. Ä.), können nicht erstattet werden.

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail:

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