„Im Berliner Denkmalschutzgesetz sind die Pflichten des Eigentümers eines Baudenkmals genau geregelt. Baudenkmale sind zu erhalten. Diese Pflichten gelten auch für die öffentliche Hand.“ (Christian-W. Otto) Ein Denkmaleigentümer ist gesetzlich zum Erhalt verpflichtet und hierfür ist die aktive Nutzung das beste Mittel. Ungenutzte Zeit ist bei Bestandsbauten zudem ein wesentlicher Kostentreiber, denn der Sanierungsbedarf ungenutzter Bauten steigt exponentiell. Im Rahmen des Modellverfahrens Mäusebunker wurden für die mittel- und langfristige Entwicklung des Grundstücks und Gebäudes zwei Wege empfohlen: die Ausschreibung eines Konzeptverfahrens und die Suche nach (privaten) Investoren oder die Projektentwicklung als Public Civic Partnership (PCP).
Derzeit wird innerhalb der Verwaltung die Variante Konzeptverfahren geprüft und vorbereitet. Öffentlich sichtbar geworden sind Wege der Nachnutzung bisher nicht. „So scheint sich der Mäusebunker derzeit in die illustre Reihe „schlafender Riesen“ im Eigentum des Landes Berlin, wie unter anderen dem ICC, dem Flughafen Tempelhof, der FDJ-Hochschule am Bogensee, dem SEZ, dem Oberstufen-Schulzentrum im Wedding einzureihen.“ (Ludwig Heimbach)
Mittwoch, 15. Oktober 2025, 19:00–20:30 Uhr
Ort: Hörsaal, Institut für Hygiene, Krahmerstraße 1, 12207 Berlin
Eintritt frei, keine Anmeldung erforderlich
Einlass ab 18:30 Uhr
Parkmöglichkeiten: Parkdeck Mäusebunker, Parkplatz Institut für Hygiene
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Veranstalter: Fachbereich Kultur Steglitz-Zehlendorf
Pressekontakt:
Denhart v. Harling, segeband.pr, dh@segeband.de, Tel. 0179 4963497
Brigitte Hausmann, brigitte.hausmann@ba-sz-berlin.de, Tel 030 90299-2381