Schiedspersonen für Steglitz-Zehlendorf gesucht

Pressemitteilung vom 08.04.2025

Sie verfügen über Menschenkenntnis und Sie kommunizieren gern? Sie können bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten gut vermitteln und Sie haben einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn? Es liegt Ihnen, unterschiedliche Interessen konstruktiv zu einem gemeinsamen Ziel zu führen?

Dann suchen wir genau Sie!

Das Bezirksamt sucht Schiedspersonen

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin sucht Interessierte (m/w/d) für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson:

  • ab sofort für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 (Ortsteil Lichterfelde ohne Lichterfelde West)
  • ab November 2025 für den Schiedsamtsbezirk Nr. 1 (Ortsteile Steglitz und Dahlem)
  • ab November 2025 für den Schiedsamtsbezirk Nr. 2 (Ortsteile Zehlendorf Süd und Lichterfelde West).

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Ferner sollte die Schiedsperson im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen.
Für die Wahrnehmung des Amtes werden die erforderlichen Auslagen erstattet.

Die Tätigkeit einer Schiedsperson kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Ferner sollen Personen, die durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind (z. B. durch ein Konkursverfahren), dieses Amt nicht ausüben.

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 90299-2199 oder 90299-2194 sowie auf der Internetseite des Bürgeramtes

Bewerben Sie sich jetzt!

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 30.04.2025 zu richten an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Bezirkswahlamt
BüA 40/ BüA 41
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin