Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche

Pressemitteilung vom 13.01.2025

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg - Bisher kein Fall in Berlin

Aus einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 10.01.2025:

Das Land Brandenburg hat heute darüber informiert, dass in einer Wasserbüffelhaltung in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland), am unmittelbaren Berliner Stadtrand die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen ist. Die Bestätigungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg sowie des Friedrich-Löffler-Instituts liegen vor, und der Ausbruch wurde heute vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises amtlich festgestellt.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Radius von 3km und ein Überwachungsbereich im Umkreis von 10km errichtet, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Diese Zonen überschreiten die Landesgrenze zu Berlin. In Berlin betroffene Betriebe wurden veterinärbehördlich gesperrt und werden überwacht. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat daher den Krisenstab Tierseuchen unter Leitung der zuständigen Staatssekretärin Esther Uleer eingerichtet. Das Landeskrisenzentrum Tierseuchen wurde ebenfalls im Laufe des Tages aktiviert.

Die MKS ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die alle Klauentiere (Rinder, Schafe/Ziegen, Schweine) betrifft und als Kategorie A Seuche unverzüglich zu bekämpfen ist. Da mehrere Tierarten betroffen sind und sich die Infektion schnell ausbreitet, stellt das Tierseuchenmanagement eine große Herausforderung dar, insbesondere auch dadurch, dass sich die Tierseuche auch im Wildtierbestand ausbreiten kann.

Zur Pressemitteilung der SenJustV.

Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

Neben Steglitz-Zehlendorf, haben auch alle anderen Berliner Bezirke eine Allgemeinverfügungen erlassen, die das Verbringen von Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden) aus oder in einen Betrieb zeitweise untersagen, um so die Ausbreitung der Infektion verhindern.

Die Allgemeinverfügung vom 11.01.2025 tritt wegen der Dringlichkeit der Seuchenbekämpfung bereits am Folgetag der Bekanntmachung über die Webseite des Bezirkamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht oder der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, also am 12. Januar 2025, in Kraft.

Aktualisierung vom 14.01.2025

Der Empfehlung der Europäischen Kommission folgend werden die angeordneten Maßnahmen mit Allgemeinverfügung vom 14.01.2025 bis einschließlich Samstag, den 18.01.2025 verlängert. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt über die Webseite des Bezirkamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und tritt am 15.01.2025 in Kraft.

Aktualisierung vom 17.01.2025

Da die epidemiologischen Untersuchungen in den Restriktionszonen bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten, schließen sich die Berliner Bezirke der Empfehlung der zuständigen Senatsverwaltung und der EU KOM einer Verlängerung des sogenannten „Stand Still“ bis einschließlich 22. Januar 2025 an. Hierzu wird per Allgemeinverfügung vom 17. Januar 2025 das Verbringungsverbot im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bis zum 22. Januar 2025 verlängert. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt über die Webseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und tritt am 18. Januar in Kraft.

Sie finden die aktuelle Allgemeinverfügung nachfolgend als PDF-Datei.

Aktualisierung vom 22.01.2025

Am heutigen Tag wurde durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Berliner Bezirke eine Neubewertung der epidemiologischen Lage unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Experten der Europäischen Kommission und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vorgenommen. Im Ergebnis kam man überein den Empfehlungen der Experten zu folgen und den „Stand still“ aufgrund weiterhin noch ausstehender Untersuchungsergebnisse in den Restriktionszonen bis zunächst 27. Januar 2025 zu verlängern. Hierzu wird per Allgemeinverfügung vom 22. Januar 2025 das Verbringungsverbot im Bezirk Steglitz-Zehlendorf bis zum 27.Januar 2025 verlängert. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt über die Webseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf Ordnungsamt Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und tritt am 23.Januar in Kraft.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 22.01.2025 zum Schutz vor der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche

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