Bekanntmachung: Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung „Feuerbachstraße“

Pressemitteilung vom 10.02.2023

Bekanntmachung

vom 10. Januar 2023

Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung
Erhaltungsverordnung „Feuerbachstraße“

Ortsteil Steglitz

Soziales Erhaltungsgebiet Feuerbachstraße

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2023 die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Feuerbachstraße“ für das Gebiet zwischen Dünther Straße, Florastraße, Holsteinische Straße, Fregestraße, Saarstraße, Friedenauer Brücke, Knausstraße, Bismarckstraße, Bergstraße, Joachim-Tiburtius-Brücke und Düppelstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Steglitz, beschlossen.

Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Feuerbachstraße“ ist in der nachfolgenden Karte abgebildet (siehe Anlage – Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Kataster).

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt.

Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Feuerbachstraße“ (Karte als PDF-Datei)

  • Soziales Erhaltungsgebiet Feuerbachstraße (Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    PDF-Dokument (7.2 MB)
    Dokument: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung und Kataster