Regelungen für den Bestattungsbetrieb auf den landeseigenen Friedhöfen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf - Anpassung an die Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Pressemitteilung vom 23.03.2020

Zum Schutz der Teilnehmenden an Trauerfeiern, aber auch zum Schutz der Bediensteten des Bezirksamtes gilt ab sofort:

Es finden weiterhin Erd- und Urnenbestattungen statt.

Alle Feierhallen werden ab dem 17.03.2020 geschlossen. Stille Beisetzungen können nur noch im Freien stattfinden.

Trauergemeinschaften sind aufgrund des § 1 (4) der Zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Berlin nur bis zu 10 Personen zulässig. Die Einhaltung dieser Vorgabe aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Senats von Berlin vom 14. März 2020 ist Aufgabe des Anmeldenden der Trauerfeier, ebenso das Ausfüllen und Aufbewahren der Namens-, Adressen- und Telefonlisten.

Es sollten nur die engsten Angehörigen der verstorbenen Person an der Trauerfeier teilnehmen.

Es sind ab sofort keine persönlichen Besuche in der Friedhofsverwaltung mehr möglich.

Anmeldungen und Auskunftsersuchen werden nur noch entgegengenommen per Telefon
  • für Waldfriedhof Zehlendorf 030/90299-6157
  • für Friedhof Steglitz 030/90299-5459
  • für Friedhof Waldfriedhof Dahlem, Friedhöfe Lichterfelde und Dahlem-Dorf 030/90299-5237
    *für Parkfriedhof Lichterfelde und Friedhof Lankwitz 030/90299-5435
  • für Friedhof Zehlendorf und Friedhöfe Wannsee 030/90299-5374
    per Telefax 030/90299-6398
    oder per E- Mail an fb-gruen@ba-sz.berlin.de.

Ortstermine zur Grabstellenvergabe auf dem Friedhof sind möglich nach Terminvereinbarung.