Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 in Steglitz-Zehlendorf weiterhin gesucht - Bewerbungen bis zum 15.03.2020

Pressemitteilung vom 03.03.2020

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin sucht weiterhin Interessenten für die ehrenamtliche Tätigkeit einer Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk 1 (Ortsteil: Steglitz).
Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für fünf Jahre, so dass für den o.g. Schiedsamtsbezirk nun eine Wahl zu erfolgen hat.
Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört unter anderem das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet sein. Sie sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 70 Jahre sein. Ferner sollte die Schiedsperson im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wohnen.
Für die Wahrnehmung des Amtes werden die erforderlichen Auslagen erstattet.
Die Tätigkeit einer Schiedsperson kann nicht ausüben, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Ferner sollen Personen, die durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind (z.B. durch ein Konkursverfahren), dieses Amt nicht ausüben.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern (030) 90299-2199 und (030) 90299-2191 sowie auf der Internetseite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin unter www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/schiedsamt/

Aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 15.03.2020 zu richten an:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Bezirkswahlamt
Wahl 41
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin