Der "Kleine" Teltower Damm wird ab 09.04.2019 zur Fußgängerzone!

Pressemitteilung vom 29.03.2019

Fußgängerzone

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski und Bezirksstadträtin Maren Schellenberg laden Sie ein, an der Eröffnung der Fußgängerzone am Dienstag, den 9. April 2019, gegen 12.00 Uhr vor „Betten-Schmitt“ (Teltower Damm 28, 14163 Berlin) teilzunehmen.
Die Verkehrszeichenkombination, die dann am Straßenanfang stehen wird, können Sie dem nebenstehenden Bild entnehmen. Ab dem zuvor genannten Zeitpunkt dürfen keine Kraftfahrzeuge mehr in diesen Abschnitt des Teltower Dammes einfahren oder darin abgestellt werden. Nur Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende dürfen sich dort noch bewegen. Ausgenommen sind Lieferfahrzeuge in der Zeit zwischen 8.00 und 11.00 Uhr. Diese dürfen zu diesem Zweck weiterhin vom „großen“ Teltower Damm aus einfahren, um die anliegenden Läden und das Restaurant zu beliefern.
Der Wochenmarkt am Sonnabend darf auch weiterhin auf dem kleinen Teltower Damm stattfinden, er besitzt eine entsprechende Erlaubnis des Straßen- und Grünflächenamtes.
An der Martin-Buber-Straße 1 bis Ecke Martin-Buber-Straße/Teltower Damm wird eine Ladezone eingerichtet, so dass dort Lieferfahrzeuge, die die Geschäfte auf dem Kleinen Teltower Damm außerhalb der Lieferzeit beliefern müssen, halten können.
Das Bezirksamt erhofft sich durch die Einrichtung der Fußgängerzone eine Erhöhung der Attraktivität und der Sicherheit des Zentrums von Zehlendorf. Fußgängerinnen und Fußgänger können in diesem Straßenabschnitt in Zukunft verweilen, sich unterhalten und ohne Beachtung von Kraftfahrzeugverkehr die Straßenseite wechseln, Radfahrende werden nicht von Kraftfahrzeugen bedrängt. Auch für Radfahrende im Zuge des Teltower Dammes Richtung Süden wird es weniger gefährlich, wenn hier kein allgemeiner Kraftfahrzeugverkehr mehr in den „Kleinen“ Teltower Damm einbiegen darf.