Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - Bebauungsplanentwurf 6-24 (Ortsteil Zehlendorf)

Pressemitteilung Nr. 0028 vom 11.01.2019

Ziel / Zweck:
Entwicklung der derzeit brachliegenden ehemaligen Bezirksgärtnerei durch planungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets und einer Gemeinbedarfsfläche (Kindertagesstätte).
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 4. Januar 2019.

Zeit:
Vom 14. Januar 2019 bis einschließlich 15. Februar 2019 , Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Ort:
Bezirksamt SteglitzZehlendorf von Berlin, Abt. Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -, Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 211), Telefon: (030) 90299-7729 oder (030) 90299-0.

Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist zusätzlich auch im Internet über die Beteiligungsplattform
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ eingesehen werden.