Drucksache - 1578/XX  

 
 
Betreff: Mehr Schulgärten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Manteuffel, ElfriedeKorte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
14.01.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung BSK
Ausschuss Beschluss
Beschlussempf. vertagt 1
Beschlussempf. vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge prüfen, an welchen Neuköllner Schulen die Möglichkeit besteht, einen Schulgarten einzurichten.

-Schlussbericht-

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten zu prüfen, an welchen Neuköllner Schulen die Möglichkeit besteht, einen Schulgarten einzurichten.

Aktuell gibt es an 32 Neuköllner Schulen mindestens einen Schulgarten. An drei Schulen gibt es zwei Schulgärten. Dazu kommen außerschulische Lernorte wie die Gartenarbeitsschule, das Freilandlabor Britz und der Schulgarten/Lehmhaus Rungiusstrasse. Damit verfügt der Bezirk bereits über attraktive Angebote der Natur- und Umweltbildung.

 

Die Entscheidung, einen Schulgarten einzurichten und zu pflegen, obliegt den Schulen, die im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung gestalten und organisieren (vgl. § 7 (2) Schulgesetz für das Land Berlin). Entsprechende Wünsche und Anträge würde das Bezirksamt im Sinne einer Verbesserung der Umweltbildung selbstverständlich unterstützen.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, 12.03.2021

 

 

Hikel Korte

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 
 

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