Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1578/XX
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, an welchen Neuköllner Schulen die Möglichkeit besteht, einen Schulgarten einzurichten. -Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten zu prüfen, an welchen Neuköllner Schulen die Möglichkeit besteht, einen Schulgarten einzurichten. Aktuell gibt es an 32 Neuköllner Schulen mindestens einen Schulgarten. An drei Schulen gibt es zwei Schulgärten. Dazu kommen außerschulische Lernorte wie die Gartenarbeitsschule, das Freilandlabor Britz und der Schulgarten/Lehmhaus Rungiusstrasse. Damit verfügt der Bezirk bereits über attraktive Angebote der Natur- und Umweltbildung.
Die Entscheidung, einen Schulgarten einzurichten und zu pflegen, obliegt den Schulen, die im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung gestalten und organisieren (vgl. § 7 (2) Schulgesetz für das Land Berlin). Entsprechende Wünsche und Anträge würde das Bezirksamt im Sinne einer Verbesserung der Umweltbildung selbstverständlich unterstützen.
Das Bezirksamt sieht die Drucksache damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 12.03.2021
Hikel Korte Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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