Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1443/XX
Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in den Warteräumen der Neuköllner Bürgerämter über Organspenden und den Erwerb eines Organspendeausweises zu informieren. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Juli 2019 zu berichten.
Begründung: Im Jahr 2018 standen ca. 9500 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Dagegen gab es 2018 nur 955 postmortale Organspenderinnen und Organspender. Das entsprach 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. Dass es besser geht, zeigt das Beispiel Spaniens, das regelmäßig die europaweiten Statistiken zur Organspende anführt. 2017 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,9 Organspenderinnen und Organspender. Die Zurückhaltung bei der Organspende in Deutschland wird sicherlich mit mangelnder Information und unterschiedlichen Befürchtungen zu tun haben. Auch über die Möglichkeit des Erwerbs eines Organspendeausweises sind nicht alle Menschen informiert. Die Wartezeiten auf den Bürgerämtern wäre eine gute Gelegenheit für alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit der Möglichkeit der Organspende auseinanderzusetzen. Die Informationen können z.B. über Flyer, Plakate oder auf den Videodisplays vermittelt werden. Um keinen Druck auszuüben, sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter nicht involviert werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss vom 4. Dezember 2019 wird das Bezirksamt gebeten, die Bürger*innen in den Warteräumen der Neuköllner Bürgeramtsstandorte über den Erwerb eines Organspendeausweises zu informieren.
Das Bezirksamt hat sich in diesem Zusammenhang bereits Anfang November 2019 an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gewandt und um die Übersendung von Informationsmaterial zur Auslage in den Standorten des Bürgeramts Neukölln gebeten. Diese wurden Mitte Dezember 2019 geliefert und im Bürgeramt ausgelegt. Durch die Verwaltung wird darauf geachtet, dass Nachlieferungen beauftragt werden, sobald sich abzeichnet, dass das vorhandene Informationsmaterial verbraucht sein wird.
Das Bezirksamt hat sich zudem - wie im zuständigen Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste angeregt – mit der Frage an die Senatsverwaltung gewandt, ob über das Warte-TV im Bürgeramt auch visuelle Informationen ausgestrahlt werden können. Die Senatsverwaltung teilte daraufhin mit, dass über mehrere Jahre (bis 2018) einen Trailer zum Thema Organspende über das Berliner Fenster gelaufen ist. Dieser Trailer kann aufgrund von Bildrechten nicht an anderen Stellen eingesetzt werden. Die bezirkliche Anregung, für einen künftigen Trailer - auch im Hinblick auf die erfolgte gesetzliche Neuregelung - auch das Warte-TV in den Bürgerämtern einzubeziehen, wurde durch die Senatsverwaltung positiv aufgegriffen. Gleichwohl wird die Neukonzeption und Ausschreibung eines Trailers Zeit in Anspruch nehmen und eine Ausstrahlung nicht vor 2021 zu erwarten sein.
Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 09.06.2020 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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