Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1073/XX
Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Schulreinigung in Neukölln in bezirkliche Regie übernommen werden kann. Auch die sogenannte Tagesreinigung soll geprüft werden. Hierzu sollen auch mit der Senatsverwaltung Gespräche aufgenommen werden, um gegebenenfalls den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung einzubeziehen. Zusätzlich sollte geprüft werden, inwiefern man die Ausschreibungen im Rahmen der LHO verbessern kann, um auch am Ende verbesserte Reinigungsleistungen in den Schulliegenschaften zu erhalten. Dem Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur ist zu berichten.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die komplette Schulreinigung in Neukölln wieder in bezirkliche Regie übernommen werden kann. Auch die sog. Tagesreinigung soll geprüft werden. Hierzu sollen auch mit der Senatsverwaltung Gespräche aufgenommen werden, um eine Klärung der Übernahme herbeizuführen. Dem Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur ist zu berichten.
Begründung: Immer wieder wird über mangelnde Reinigungsleistung durch private Firmen geklagt und diskutiert, so auch nach den letzten Sommerferien. Immer wieder muss Reinigungsfirmen, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur ungenügend nachkommen, gekündigt werden. Um die Probleme zu verringern, scheint es sinnvoll, für die Schulen eigene Reinigungskräfte einzustellen, die in der Regel einen höheren Grad an Verantwortlichkeit durch einen festen Arbeitsplatz und eine Einbindung in die Schule entwickeln dürften. Allerdings muss bei einer Rekommunalisierung sichergestellt sein, dass die Reinigungskräfte nach dem Berliner Mindestlohn bezahlt werden. |
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