Drucksache - 0612/XX  

 
 
Betreff: Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
25.04.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
14.05.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
13.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
12.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
09.01.2019 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung vertagt   
13.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
06.03.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung
20.03.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.04.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss UmNat
Ausschuss SGO vertagt 1
Ausschuss SGO vertagt 3
Ausschuss VTO vertagt 4
Ausschuss Beschluss VTO
Mitteilung vertagt
Beschluss

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss Straßen, Grünflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Lärmkonflikte in den Kiezen bzw. Straßen mit hohen Besucher*-innenzahlen wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungs-erlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
  • Eine transparente Darstellung aller „rm-Hot-Spots“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen zeitnah im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erläutert werden.
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten eingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.

 

Begründung:

Insbesondere in Gebieten mit einer hohen Anzahl von Außengastronomiegenehmigungen, einer weit entwickelten touristischen Infrastruktur und entsprechenden Beherbergungsbetrieben gibt es verstärkt Beschwerden aus der anliegenden Nachbarschaft, welche u.a. auch mehrfach Gegenstand von Bewohneranfragen in der Bezirksverordnetenversammlung waren. In der Regel betreffen die vorgebrachten Beschwerden einige wenige Betriebe, die sich nicht an die Auflagen halten. Zukünftig sollen daher verstärkt Maßnahmen gegen jene Betriebe ergriffen werden, die regelmäßig und wiederholt durch Verstöße auffällig werden. Zu einem guten Miteinander im Kiez zwischen Bewohner*innen, Besucher*innen und Gastronomen gehört, dass sich alle an die verabredeten Spielregeln halten. Wer das auf Kosten der anderen versucht zu ignorieren, soll sich entsprechend verantworten müssen. Dies soll individuell passieren, statt mit dem Gießkannen-Prinzip alle zu sanktionieren, nur weil einige sich nicht fair verhalten.

 
 

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