Auszug - Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 27.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0761/XX Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die weitere Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den                 2018

 

…………………………..………………………..

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke, Frau BV Fuhrmann

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der AfD-Neu und der Fraktionslosen zugestimmt.


 
 

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