Auszug - Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) die weitere Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den 2018
…………………………..……………………….. HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Redebeiträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke, Frau BV Fuhrmann
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der AfD-Neu und der Fraktionslosen zugestimmt. |
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