Auszug - Aufstellungsbeschluss für soziale Erhaltungssatzungen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, bis zum 1.3.2016 Aufstellungsbeschlüsse für die vier Gebiete zu erlassen, in denen im nächsten Jahr Voruntersuchungen mit dem Ziel des Erlasses von Verordnungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs durchgeführt werden:
Begründung: Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, nach § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen, die Entscheidung über der bezirklichen Planungsabsicht widersprechende Bauvorhaben für einen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen. Dies gilt bezüglich baulicher Veränderungen und insbesondere für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der Linken zugestimmt. |
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