Tagesordnung - 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz  

 
 
Bezeichnung: 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
Datum: Mo, 14.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:19 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Comenius-Garten
Ort: Richardstraße 35, 12043 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung 11. Sitzung      
Ö 3  
Vorstellung und Begehung des Comenius-Gartens - Frau Illner und Herr Vierck      
Ö 4  
Lärmprognose in belasteten Gebieten  
Enthält Anlagen
0611/XX  
Ö 5  
Lärmschutz in Gebieten mit hoher Besucher*innenbelastung  
Enthält Anlagen
0612/XX  
    VORLAGE
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss Straßen, Grünflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Lärmkonflikte in den Kiezen bzw. Straßen mit hohen Besucher*-innenzahlen wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungs-erlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
  • Eine transparente Darstellung aller „rm-Hot-Spots“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen zeitnah im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erläutert werden.
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten eingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.

 

Begründung:

Insbesondere in Gebieten mit einer hohen Anzahl von Außengastronomiegenehmigungen, einer weit entwickelten touristischen Infrastruktur und entsprechenden Beherbergungsbetrieben gibt es verstärkt Beschwerden aus der anliegenden Nachbarschaft, welche u.a. auch mehrfach Gegenstand von Bewohneranfragen in der Bezirksverordnetenversammlung waren. In der Regel betreffen die vorgebrachten Beschwerden einige wenige Betriebe, die sich nicht an die Auflagen halten. Zukünftig sollen daher verstärkt Maßnahmen gegen jene Betriebe ergriffen werden, die regelmäßig und wiederholt durch Verstöße auffällig werden. Zu einem guten Miteinander im Kiez zwischen Bewohner*innen, Besucher*innen und Gastronomen gehört, dass sich alle an die verabredeten Spielregeln halten. Wer das auf Kosten der anderen versucht zu ignorieren, soll sich entsprechend verantworten müssen. Dies soll individuell passieren, statt mit dem Gießkannen-Prinzip alle zu sanktionieren, nur weil einige sich nicht fair verhalten.

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und federführend in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    14.05.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Antrag 0612/XX „Lärmschutz…“ Der Ausschuss beschloss einstimmig, den Antrag zur Annahme zu empfehlen. Die Federführung liegt beim SGO-Ausschuss.

Herr Bezirksstadtrat Eberenz verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass eine strengere Genehmigungspraxis für Gaststätten und insbesondere Nutzung öffentlichen Straßenlandes eines politischen Beschlusses bedürfe und verwies in diesem Zusammenhang auf das „Gesamtkonzept zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland in Neukölln“, das vom Ordnungsamt erstellt wurde und auch von dort bezogen werden kann (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/_assets/dokumente/gesamtkonzept-zu-sondernutzungen-auf-oeffentlichem-strassenland-in-neukoelln.pdf).

   
    13.06.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 7 - vertagt
   

Da der Antrag gemeinsam mit der Drs. Nr. 0611/XX „Lärmprognose in belasteten Gebieten“ beraten werden soll, wird er zurückgestellt.

   
    12.09.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 7 - vertagt
   

Die Verwaltung informiert zunächst, dass Einschränkung gegenüber den Gaststättenbetreibenden unter anderem im Zuge der Gleichbehandlung und der im Grundgesetz geschützten freien Berufsausübung deutlich hinreichend und für den konkreten Einzelfall begründet werden muss, um letztlich auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten zu können. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich Anwohnende subjektiv gestört fühlen. Vielmehr müssen Lärmstörungen objektiv nachgewiesen oder durch rechtskräftige (!) Bußgeldbescheide oder Gerichtsurteile belegt werden können. Schätzungsweise endet nur jede 100. Lärmanzeige mit der Verhängung eines gerichtlich bestätigten Bußgeldes.

 

Lärmverstöße finden häufig außerhalb des Dienstbetriebes des Ordnungsamtes. Eine regelmäßige Überwachung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst kann auch im Lichte der verfügbaren Personalressourcen und der Vielfalt der Aufgaben somit schlichtweg nicht geleistet werden. Die außerhalb der Dienstzeiten subsidär tätig werdende Polizei versteht ihre Tätigkeit im Wesentlichen im Sinne der Gefahrenabwehr, worunter Lärmanzeigen jedoch nicht fallen.

 

Zu den Punkten 1, 3 und 4 des Antrages: Sondernutzungserlaubnisse für Schankvorgärten werden vom Ordnungsamt Neukölln bei Erstanträgen seit jeher ausnahmslos für zunächst ein Jahr erteilt. Jeder Bescheid erhält eine Vielzahl von einheitlichen Auflagen und Nebenbestimmungen. Auch beispielsweise die, dass die Außenanlagen einzuräumen sind. Über Folgeanträge wird stets unter Würdigung der vorliegenden Erkenntnisse entschieden. Ist ein Fehlverhalten im unmittelbaren Kontext zu einem Schankvorgarten objektiv belegt, wird unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Einzelfall entschieden, ob und in welcher Ausprägung zusätzliche Auflagen oder Nebenbestimmungen erlassen werden, bzw. die Sondernutzungserlaubnis sogar versagt wird. Zunächst ist stets das mildeste Mittel anzuwenden. Erst bei fortgesetzten Verstößen kommt eine Versagung oder die Rücknahme einer bereits erteilten Erlaubnis rechtlich überhaupt in Betracht.

 

Die gängige Verwaltungspraxis deckt sich also schon weitestgehend mit diesen Punkten.

 

Der Punkt 2 des Antrages - nämlich eine „transparente Darstellung aller Lärm-Hot-Spots“ - ist schlichtweg vom Bezirksamt nicht leistbar. Das Ordnungsamt verfügt für nahezu keine Gaststätte und keinen Straßenzug im Bezirk über eine hinreichend belastbare Datenlage. Aus diesem Grund und mangels einer hierfür erforderlichen georeferenzierten statistischen Auswertungsmöglichkeit der abgeschlossenen Bußgeldverfahren, kann eine seriöse „transparente Darstellung aller Lärm-Hot-Spots“ vom Ordnungsamt nicht geleistet werden.

 

Die antragstellende Fraktion der Grünen stellt fest, dass der Antrag weitestgehend der Verwaltungspraxis, gleichwohl nicht zu einer Verbesserung der Situation führ. Er schlägt vor, den Antrag gemeinsam mit Vertretern des Abschnitts 54 zu beraten.

 

Der Antrag wird bis zur Novembersitzung zurückgestellt.

   
    09.01.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 4 - vertagt
   

Nach Begründung des Antrages durch die Fraktion der Grünen führt Herr Szczpanski aus, dass der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz dem Antrag bereits zugestimmt hat. Er regt an, dazu inhaltlich mit dem zuständigen Polizeiabschnitt 54 zu diskutieren und Vertreter des Abschnitts in eine der kommenden Ausschusssitzungen einzuladen. Der Antrag wird daher

 

v e r t a g t

   
    13.02.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - vertagt
   

Gegenstand des Antrages sind die an verschiedenen Hot-Spots bestehenden Lärmkonflikte und die massive Beschwerdelage wegen Störung der Nachtruhe. Die antragsstellende Fraktion streicht Punkt 2 des Antrages „transparente Darstellung aller Lärm-Hot-Spots“.

 

Herr Neuhaus, Dienstgruppenleiter beim Polizeiabschnitt 54, berichtet dazu, dass sich die Beschwerdelage nicht in Lärmanzeigen wiederspiegelt. Deren Anzahl ist verschwindend gering. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die Menschen, die die Polizei rufen, keine Anzeigen erstatten, sondern nur Ruhe haben wollen. Da die Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes nur subsidär zuständig ist, nimmt sie auch keine Anzeigen von Amts wegen auf.

 

Herr Hikel erläutert nochmals, dass das Ordnungsrecht kein geeignetes rechtliches Instrument für eine pauschale Reduzierung von Gastronomiebetrieben ist. Versagungen können nicht gebietsbezogen, sondern angesichts der grundgesetzlich geschützten Gewerbefreiheit immer stets nur für den konkreten Einzelfall erfolgen. Erst bei fortgesetzten Verstößen kommt eine Versagung oder die Rücknahme einer bereits bestehenden Erlaubnis rechtlich überhaupt in Betracht. Verstoß bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass Beschwerden vorliegen. Vielmehr bedarf es hierfür rechtskräftiger Bußgeldbescheide, zu denen es bei Lärmanzeigen nur selten kommt.

 

Die Sondernutzungserlaubnisse enthalten eine Vielzahl von Auflagen und Nebenbestimmungen. Auch beispielsweise die, dass die Außenanlagen nach Betriebsschluss einzuräumen sind. Insoweit entspricht auch Punkt 4 des Antrages bereits der gängigen Verwaltungspraxis wie es auch bei den Punkten 1 und 3 der Fall ist. Die Verwaltung sagt zu, der antragstellenden Fraktion einen Musterbescheid für Sondernutzungserlaubnisse zukommen zu lassen.

 

Der Antrag wird vertagt.

   
    06.03.2019 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 4 - im Ausschuss zurückgezogen
   

Gegenstand des Antrages sind die in verschiedenen Gebieten bestehenden Lärmkonflikte und die massive Beschwerdelage wegen Störung der Nachtruhe. Die antragsstellende Fraktion der Grünen kann es nachvollziehen dass der mit dem Antrag vorgeschlagene  Entzug der Sondernutzungserlaubnis juristisch nicht leicht durchsetzbar und eine transparente Darstellung aller Lärm-Hot-Spots für die Verwaltung nicht machbar ist. Die anderen beiden Punkte des Antrages entsprechen der gängigen Verwaltungspraxis.

 

Wenngleich die Situation für die betroffenen Anwohnenden nach wie vor unbefriedigend ist, wird dieser Antrag zurückgezogen

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.52 - zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss Straßen, Grünflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vor dem Hintergrund bestehender Lärmkonflikte in den Kiezen bzw. Straßen mit hohen Besucher*-innenzahlen wird das Bezirksamt beauftragt, die Erteilung bzw. Gewährung von Sondernutzungs-erlaubnissen im öffentlichen Raum bei Verstößen gegen amtlich erteilte Auflagen strenger zu handhaben. Folgende Punkte sollen hierbei für eine Umsetzung geprüft werden:

  • Bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen gegen zuvor erteilte Auflagen, insbesondere bei starkem nächtlichen Lärm, soll die erteilte Sondernutzungserlaubnis zur Gewährung einer Sondernutzungsfläche für Tische und Stühle (Außengastronomie) entzogen werden. Hierbei kann ein zunächst temporärer Entzug erfolgen. Falls ein temporärer Entzug der Sondernutzung oder eine Nicht-Weiter-Gewährung im nächsten Genehmigungszeitraum nicht möglich ist, ist bei fortgesetzten Verstößen gegen öffentliche Auflagen die Anwendbarkeit der vollen Versagensmöglichkeiten der kompletten Gaststättenerlaubnis gemäß § 4 GastG Abs. 1-3 zu prüfen und umzusetzen. Hier sollen explizit auch die Möglichkeiten nach § 4 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 geprüft werden.
  • Eine transparente Darstellung aller „Lärm-Hot-Spots“ im Bezirk ist der Bezirksverordnetenversammlung unter Darstellung der Kriterien, die zu dieser Einstufung führen, vorzulegen und regelmäßig anzupassen. Die erfolgten Anpassungen sollen zeitnah im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung erläutert werden.
  • In den sog. Hotspot-Gebieten des Bezirkes, die eine hohe Dichte an Sondernutzungserlaubnissen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen bei gleichzeitig hoher Konzentration von Restaurants, Bars und Kneipen mit hauptsächlich abendlicher bzw. nächtlicher Nutzung aufweisen, soll die Sondernutzungserlaubnis zukünftig nur jährlich vergeben oder verlängert werden. Bei Betrieben, die durch regelmäßige und wiederholte Verstöße insbesondere wegen Lärm auffallen, soll die Sondernutzungserlaubnis nicht erneut erteilt oder nur noch eingeschränkt erteilt werden.
  • Es ist zu prüfen, welche weiteren Auflagen in den Sondernutzungserlaubnissen denkbar sind, um in stark lärmbelasteten Gebieten bei regelmäßigen und wiederholten Verstößen Auflagen bzw. Sanktionen erlassen zu können. Mindestens jedoch ist die Auflage zu erteilen, dass die bestehenden Außenanlagen zum Ende der genehmigten Zeiten eingeräumt, bzw. unnutzbar gemacht werden.

 

Kenntnis genommen

Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Termin der nächsten Sitzung      
               
 
 

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