Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnah nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.
Begründung: Im Straßenraum werden Poller als Hindernis für Kraftfahrzeuge zur Freihaltung von Fußgängerbereichen, wie Gehwegen und Fußgängerzonen, sowie Radwegen eingesetzt. Poller, die quer über einen Gehweg verlaufen, sollen das Befahren des Gehweges durch Kraftfahrzeuge verhindern. Was für nicht beeinträchtigte Fußgängerinnen und Fußgänger ein sinnvoller Schutz sein kann, stellt für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust eine Gefahr dar, da diese Poller in der Regel halbhoch und grau sind. Aus diesem Grund sollten Poller nur verwendet werden, wenn es die Verkehrssicherheit verlangt und keine alternativen Lösungsmöglichkeiten wie beispielsweise Grün- oder Pflanzstreifen bestehen. Ist die Verwendung von Pollern nicht zu vermeiden, müssen sie insbesondere für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer über eine visuelle Kennzeichnung, stark kontrastierend zum Umfeld, verfügen. Für Menschen mit Sehverlust müssen sie taktil wahrnehmbar sein.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.08.2021 ist das Bezirksamt ersucht worden, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnahe nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.
Ziel des Bezirksamtes ist es das öffentliche Straßenland möglichst barrierefrei und für jeden sicher zugänglich zu gestalten. Daher findet bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, bei denen Poller quer zur Laufrichtung stehen, generell eine Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) wird das Vorgehen des Bezirksamtes gelobt.
Generell ist es so, dass Poller nur in Ausnahmefällen in der Gehbahn aufgestellt werden. Die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege (mit Ablauf des 31. Mai 2020 zwar außer Kraft getreten, aber bis zu einer neuen AV weiter anzuwenden) formuliert für die Gehwegstruktur, dass Poller aus Sicherheitsgründen in der Gehbahn möglichst vermieden werden sollen. So ist das Straßen- und Grünflächenamt gehalten, Gehwege dort abzusichern, wo das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegbereichen nachgewiesenermaßen sehr hoch ist.
Beschwerden über Poller, die eine Behinderung auf den Gehwegen darstellen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Erreichen das Bezirksamt Hinweise über Gefahrenstellen z.B. durch Poller wird im Einzelfall beurteilt wie eine Anpassung möglich ist.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 10.02.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat