Tagesordnung - 64. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 64. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 3.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 4  
Entschließungen      
Ö 5  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Strategische Untersuchung zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur in der Weißen Siedlung  
Enthält Anlagen
2404/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1  
Ombudsperson für die ehrenamtliche Schlichtungsstelle Jobcenter Berlin Neukölln  
Enthält Anlagen
2405/XX  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Bezirkliche Kultureinrichtungen in der Pandemie  
Enthält Anlagen
2406/XX  
Ö 8.2  
Grünes Licht für Radspur Hermannstraße?  
Enthält Anlagen
2407/XX  
Ö 8.3  
Pandemiebedingt eingeschränkte Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes  
Enthält Anlagen
2408/XX  
Ö 8.4  
Drogenkonsummobil in Neukölln  
Enthält Anlagen
2409/XX  
Ö 8.5  
Postfilialschließungen 2021/2022 in Neukölln beabsichtigt?  
Enthält Anlagen
2410/XX  
Ö 9     Mitteilungen      
Ö 9.1  
Kein Fahrradschnellweg durch die Hasenheide  
Enthält Anlagen
2306/XX  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 10.1  
Öffentlichen Gesundheitsdienst besser auf epidemische Lagen vorbereiten und auch langfristig nach der Pandemie strukturell stärken  
Enthält Anlagen
1853/XX  
Ö 10.2  
Bebauungsplan 8-86a „Glasower Straße - Ost“  
Enthält Anlagen
2360/XX  
Ö 10.3  
Neukölln macht´s vor! Inklusionskonzept für die Kinder- und Jugendarbeit in Neukölln  
Enthält Anlagen
1480/XX  
Ö 10.4  
Sicherer Schulweg für die Karlsgartenschule
Enthält Anlagen
2110/XX  
Ö 10.5  
Sitzbank am Britzer Damm/Ecke Blaschkoallee  
Enthält Anlagen
2170/XX  
Ö 10.6  
Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zügig ausbauen!  
Enthält Anlagen
2302/XX  
Ö 11     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 11.1  
Bewegung „Schön wie Wir“  
Enthält Anlagen
2351/XX  
Ö 11.2  
Eckwertebeschluss Haushalt 2022/23 – Sparzwänge für Neukölln?  
Enthält Anlagen
2352/XX  
Ö 11.3  
Pandemie; ein paar wenige machen Kasse?  
Enthält Anlagen
2354/XX  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Gefährliche Schienenteile beseitigen  
Enthält Anlagen
2348/XX  
Ö 12.2  
Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust  
Enthält Anlagen
2350/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit nftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnah nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Begründung: Im Straßenraum werden Poller als Hindernis für Kraftfahrzeuge zur Freihaltung von Fußngerbereichen, wie Gehwegen und Fußngerzonen, sowie Radwegen eingesetzt. Poller, die quer über einen Gehweg verlaufen, sollen das Befahren des Gehweges durch Kraftfahrzeuge verhindern. Was für nicht beeinträchtigte Fußngerinnen und Fußnger ein sinnvoller Schutz sein kann, stellt für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust eine Gefahr dar, da diese Poller in der Regel halbhoch und grau sind. Aus diesem Grund sollten Poller nur verwendet werden, wenn es die Verkehrssicherheit verlangt und keine alternativen Lösungsmöglichkeiten wie beispielsweise Grün- oder Pflanzstreifen bestehen. Ist die Verwendung von Pollern nicht zu vermeiden, müssen sie insbesondere für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer über eine visuelle Kennzeichnung, stark kontrastierend zum Umfeld, verfügen. Für Menschen mit Sehverlust müssen sie taktil wahrnehmbar sein.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.08.2021 ist das Bezirksamt ersucht worden, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnahe nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Ziel des Bezirksamtes ist es das öffentliche Straßenland möglichst barrierefrei und für jeden sicher zugänglich zu gestalten. Daher findet bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, bei denen Poller quer zur Laufrichtung stehen, generell eine Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) wird das Vorgehen des Bezirksamtes gelobt.

 

Generell ist es so, dass Poller nur in Ausnahmefällen in der Gehbahn aufgestellt werden. Die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege (mit Ablauf des 31. Mai 2020 zwar außer Kraft getreten, aber bis zu einer neuen AV weiter anzuwenden) formuliert für die Gehwegstruktur, dass Poller aus Sicherheitsgründen in der Gehbahn möglichst vermieden werden sollen. So ist das Straßen- und Grünflächenamt gehalten, Gehwege dort abzusichern, wo das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegbereichen nachgewiesenermaßen sehr hoch ist.

 

Beschwerden über Poller, die eine Behinderung auf den Gehwegen darstellen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Erreichen das Bezirksamt Hinweise über Gefahrenstellen z.B. durch Poller wird im Einzelfall beurteilt wie eine Anpassung möglich ist.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 10.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.3 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    26.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnah nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.

   
    16.03.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.08.2021 ist das Bezirksamt ersucht worden, zu prüfen, inwieweit mehr Barrierefreiheit für Menschen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Straßenraum erreicht werden kann. Dabei ist insbesondere abzuwägen, inwieweit künftig Poller im Straßenraum notwendig sind und falls ja, diese so gestaltet und gekennzeichnet werden können, dass sie keine Barriere für Menschen mit einer Sehbehinderung oder Sehverlust darstellen. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, Meldungen über Gefahrenstellen durch vorhandene Poller zeitnahe nachzugehen und diese gegebenenfalls zu sichern.

Ziel des Bezirksamtes ist es das öffentliche Straßenland möglichst barrierefrei und für jeden sicher zugänglich zu gestalten. Daher findet bei Neubau- und Umbaumaßnahmen, bei denen Poller quer zur Laufrichtung stehen, generell eine Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung statt. Vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) wird das Vorgehen des Bezirksamtes gelobt.

Generell ist es so, dass Poller nur in Ausnahmefällen in der Gehbahn aufgestellt werden. Die Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege (mit Ablauf des 31. Mai 2020 zwar außer Kraft getreten, aber bis zu einer neuen AV weiter anzuwenden) formuliert für die Gehwegstruktur, dass Poller aus Sicherheitsgründen in der Gehbahn möglichst vermieden werden sollen. So ist das Straßen- und Grünflächenamt gehalten, Gehwege dort abzusichern, wo das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegbereichen nachgewiesenermaßen sehr hoch ist.

Beschwerden über Poller, die eine Behinderung auf den Gehwegen darstellen sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Erreichen das Bezirksamt Hinweise über Gefahrenstellen z.B. durch Poller wird im Einzelfall beurteilt wie eine Anpassung möglich ist. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 10.02.2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 12.3  
Handbuch „Gute Pflege“ als Standard  
Enthält Anlagen
2216/XX  
Ö 12.4  
Mülleimer mit Kippenbehältern am „großen Spielplatz“ im Ortolanweg/Möwenweg aufstellen  
Enthält Anlagen
2252/XX  
Ö 12.5  
Lärmbelästigung im Anita-Berber-Park  
Enthält Anlagen
2308/XX  
Ö 12.6  
Pflegekonzept zur Pflege und Erhalt von Stadtgrün  
Enthält Anlagen
2209/XX  
Ö 13     gegenstandlos mit Ablauf der Wahlperiode      
Ö 13.1  
Friede, Freiheit und keine Diktatur  
Enthält Anlagen
2255/XX  
Ö 13.2  
Personalunterkunft Volkspark Hasenheide  
Enthält Anlagen
2177/XX  
Ö 14     Große Anfragen - schriftlich      
               
 
 

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