Drucksache - 2405/XX  

 
 
Betreff: Ombudsperson für die ehrenamtliche Schlichtungsstelle Jobcenter Berlin Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.08.2021 
64. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft für die Dauer der bestehenden Amtszeit die nachstehend aufgeführte Person ab dem 01.10.2021 als Mitglied in einer besonderen Funktion in den Ehrenamtlichen Dienst:

 

Frau Renate Neupert

 

Begründung: Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.09.2018 (Drs. 0651/XX) wurde das Bezirksamt gebeten, eine ehrenamtliche Schlichtungsstelle für das Jobcenter Berlin Neukölln einzurichten. Diese Position gibt es bereits im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin und wird dort ebenfalls über den Ehrenamtlichen Dienst besetzt. Nachdem seit der Beschlussfassung alle vorangegangenen Versuche des Bezirksamtes, eine geeignete Person zu finden, nicht zum gewünschten Erfolg führten, hat sich im Herbst 2020 mit Frau Neupert (Verleihung der Neuköllner Ehrennadel 2021) dann doch noch eine geeignete Person beworben, die über die geforderten Kenntnisse für diese Position verfügt und gern ehrenamtlich tätig werden möchte. Aufgrund der Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen war eine Aufnahme der Tätigkeit bisher aber nicht möglich. Durch die derzeit niedrige Inzidenz und die voranschreitende Durchimpfung der Bevölkerung soll die Schlichtungsstelle nunmehr ab Oktober 2021 (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens) ihre Tätigkeit aufnehmen. Das besondere Aufgabenprofil / die besondere Funktion rechtfertigt gem. VV EaD Nr. 10 durch ihre Bedeutung und den Aufwand eine Gleichstellung der Ombudsperson mit denen einer Leiterin oder eines Leiters. Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von vier Jahren gewählt, zuletzt im September 2019. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2023.

 

Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 i.V.m. der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entscdigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in der jeweils geltenden Fassung.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen: r die Entschädigung sind im Kapitel 3930 / 412 01 ausreichende Mittel vorhanden.

 

Berlin-Neukölln, den 12.08.2021

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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