Drucksache - 2255/XX  

 
 
Betreff: Friede, Freiheit und keine Diktatur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Lüdecke, AndreasPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
27.05.2021 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
11.08.2021 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt     
Gesundheitsausschuss Ausschussberatung
01.06.2021 
40. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Ausschussberatung
02.06.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur vertagt   
10.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Ausschussberatung
08.06.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Sportausschuss Ausschussberatung
09.06.2021 
24. öffentliche Sitzung des Sportausschusses im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.08.2021 
64. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin Ablauf der Wahlperiode   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Soz, BSK, VTO, Ges, Sport, HWVG ff
Ausschuss VTO vertagt 1
Ausschuss Beschluss Ges
Ausschuss BSK vertagt 1
Ausschuss Beschluss Soz
Ausschuss Beschluss Sport
Ausschuss Beschluss BSK
Ausschuss Beschluss VTO
Beschluss

Der mitberatende Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Sport empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass alle landesweiten Ausgangssperren und Kontaktverbote ersatzlos aufgehoben, alle Lockdowns sowie die öffentliche Maskenpflicht beendet und alle Kitas, Schulen und Hochschulen wieder geöffnet werden und das auch bleiben. Restaurants, Bars sowie und alle sonstigen für nicht systemrelevant angesehenen Geschäften und Institutionen ist sofort zu gestatten, ungehindert ihren jeweiligen Betrieb wieder fortzuführen. Ebenso sind größere Menschenansammlungen nicht länger ganz oder teilweise zu verbieten oder zu behindern. An die Stelle der Verbote sollen Empfehlungen treten und im Übrigen auf Eigenverantwortung gesetzt werden. Schnell- und PCR-Tests sind nur noch Bedürftigen kostenlos anzubieten, sowie an Einrichtungen, deren Bewohner in der überwiegenden Zahl als besonders gefährdet gelten.

Begründung: Vor den Schlussfolgerungen zunächst zu den Fakten:

Fakten zum klinischen Bild

  • Die Symptome der von dem SARS-CoV-2-Virus hervorgerufenen Erkrankung sind die gleichen wie die von auch anderen Erregern menschlicher Atemwegsinfektionen hervorgerufenen, das heißt sie sind unspezifisch.
  • Die Mehrzahl der mit dem Virus infizierten Personen entwickelt entweder gar keine oder nur leichte Symptome und wird ohne Krankenhausaufenthalt wieder vollständig gesund.
  • Schwere und tödliche Verlaufsformen betreffen vor allem ältere Menschen mit Vorerkrankungen.

 

Fakten zu den Symptomen der COVID-19-Erkrankun

         Häufigste Symptome: Fieber, Trockener Husten, Müdigkeit

         Seltenere Symptome: Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag

         Schwere Symptome: Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

 

Fakten zur Sterblichkeit

  • Die Altersverteilung der „an und mit“ Corona Verstorbenen entspricht der allgemeinen Sterbeverteilung; ihr durchschnittliches Sterbealter beträgt in allen europäischen Ländern 80 Jahre und mehr.
  • Im Jahr 2020 gab es in einigen Ländern im Vergleich zum Mittel der vorangegangen 5 Jahre eine relative Untersterblichkeit von bis zu 5 Prozent, in den meisten anderen eine relative Übersterblichkeit von zwischen 1 und knapp über 10 Prozent.

 

Fakten zur Diagnose

  • Die erhältlichen PCR- und Antigentests folgen verschiedenen Laborprotokollen. Verbindliche nationale oder internationale Standards existieren nicht.
  • Die Tests spüren der Präsenz von Virusbruchstücken nach. Ein positiver Test beweist keine Infektion mit vermehrungsfähigen Viren. 
  • Allen Labortests sind gewisse Fehlerraten allein schon wegen ihrer beschränkten Sensitivität und Spezifizität zu eigen. Diese unter Idealbedingungen definierten Fehlerraten erhöhen sich notwendigerweise bei unsachgemäßer Anwendung, wie sie bei massenhafter unvermeidlich sind.
  • Zum ersten Mal in der Medizingeschichte verfolgen wir einen bestimmten Erreger von Atemwegsinfektionen mit massenhaften Tests in der Bevölkerung.

 

Fakten zur Therapie

  • Die medizinische Therapie einer symptomatischen COVID-19-Infektion ist prinzipiell die gleiche wie die bei anderen viralen Atemwegserkrankungen; die spezifische Wirksamkeit mancherorts angewandter Pharmaka ist umstritten.
  • Schwere Verlaufsformen können zu Atemwegsversagen und Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut führen – wie prinzipiell alle Lungenentzündungen.
  • Die Entscheidung der Regierungen, diesem neumutierten Coronavirus nicht nur medizinisch, sondern auch mit gesellschaftlichen und politischen Maßnahmen zu begegnen, beruhte ursprünglich auf der Überlegung, den Krankenhäusern und Intensivstationen ein paar Wochen Zeit für den erwarteten epidemischen Ansturm von Patienten geben zu wollen.
  • Im letzten Jahr sind von verantwortlichen Politikern und ihren wissenschaftlichen Beratern verschiedene und wechselnde Parameter, wie R-Wert, Testpositivrate, Sterblichkeit, Krankenhaus- und Intensivbettenbelegung, Fallinzidenz etc., sowie verschiedene und wechselnde Werte dieser Parameter als Zielvorgaben für ihre präventiven Maßnahmen benannt worden.

 

Fakten zu den staatlichen, „nicht pharmazeutische“ Maßnahmen

  • Die von den westlichen Demokratien beschlossenen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 folgen dem anfänglichen Beispiel der chinesischen Diktatur, nicht den eigenen, vorbereiteten Pandemieplänen, und auch nicht den ursprünglichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
  • Bis zum heutigen Tag hat kein Staat eine dokumentierte Analyse von Kosten und Nutzen seiner Maßnahmen vorgelegt, geschweige denn zur Richtschnur seiner Beschlüsse gemacht.
  • Für keine der staatlichen Maßnahmen und Auflagen gibt es einen eindeutigen, wissenschaftlich unstrittigen Wirksamkeitsnachweis.
  • Es ist unstrittig, dass die staatlichen Maßnahmen menschliche und wirtschaftliche Schäden verursachen.

 

Fakten zu den Impfungen

  • Die SARS-CoV-2 Impfstoffe wurden in Rekordzeit und unter Auslassung vieler von den Zulassungsbehörden eigentlich vorgeschriebener Schritte entwickelt.
  • Die klinischen Zulassungsstudien belegen eine vorbeugende Wirksamkeit gegen Erkältungssymptome mit positivem SARS-CoV-2-Test und zeigen einen – statistisch nicht aussagekräftigen – Trend zur Reduktion von schwereren Verlaufsformen mit positivem SARS-CoV-2-Test.
  • Eine präventive Wirkung gegen Mortalität wurde nicht nachgewiesen; ein solcher Nachweis ist offensichtlich auch nicht geplant.

 

Fakten zu den Freiheits- und Menschenrechten

  • Anfang April 2021 sind in fast allen Ländern der Erde elementare Freiheits- und Menschenrechte ohne zeitliche Beschränkung eingeschränkt oder aufgehoben.

 

Hieraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

 

Zum klinischen Bild:

Der Mensch muss sich seit Urzeiten mit einer großen Anzahl von kontinuierlich mutierenden Atemwegsviren auseinandersetzen. Die bekanntesten und häufigsten Vertreter sind Rhino-, Adeno-, Corona-, Influenza- und Parainfluenza-Viren. Als Kleinkinder mit ständig triefender Nase entwickeln wir eine Grundimmunität, die dann im Erwachsenenalter vor allem in den „Erkältungsjahreszeiten“ des Öfteren auf die Probe gestellt und von neu mutierten Viren weiter trainiert wird. Schwere Verlaufsformen, im allgemeinen virale Lungenentzündungen, sind praktisch für alle bekannten Virenarten beschrieben und betreffen hauptsächlich ältere Menschen mit Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem. Bei diesen Patienten sind Lungenentzündungen auch sehr häufig, und zwar vor allem wenn sie bereits bettlägerig sind oder werden.

Zu den Besonderheiten des „SARS-CoV-2“ genannten mutierten – und munter weiter mutierenden –  Coronavirus:

  • Es mag sein, dass dieses Virus wesentlich häufiger zu schweren Verlaufsformen und Todesfällen führt als bisher bekannte Viren. Da wir noch nie versucht haben, diese Häufigkeit für irgendeines der Atemwegsviren spezifisch zu eruieren, ist eine solche Aussage jedoch von vornherein kaum möglich. Die Tatsache, dass sich das Alters- und Vorerkrankungsprofil der schweren Covid-19-Fälle nicht von dem der bei fast allen anderen Atemwegsviren bekannten gefährlichen Verlaufsformen unterscheidet, legt aber eigentlich die Annahme nahe, dass es sich hier um einen weiteren, wahrscheinlich nicht außergewöhnlichen Vertreter dieser Klasse handelt.
  • Es mag sein, dass die schwere Covid-19-Verlaufsform ein spezifisches, bisher nicht bekanntes klinisches Syndrom darstellt; dies wird von einigen Ärzten und Kliniken behauptet. Allerdings stellen auch sie ihre Diagnose nie rein klinisch, also nur aufgrund der Symptome, sondern immer mithilfe eines Labortests. Relativ charakteristische Symptomformen und Röntgen- oder CT-Bilder waren außerdem auch schon vorher für andere Atemwegsviren beschrieben worden; im klinischen Alltag war allerdings kaum je versucht worden, den spezifischen Erreger einer Viruspneumonie zu bestimmen.
  • Es mag sein, dass manche Menschen länger an der durch dieses Virus verursachten Krankheit oder an Folgeerscheinungen leiden. Allerdings sind Spätfolgen auch für andere Atemwegsviren beschrieben, insbesondere natürlich für Grippeviren. Weiterhin wird jetzt wohl bei fast jedem vormaligen Covid-19-Patienten, der sich nicht vollständig gesund fühlt oder nachgerade an einer anderen Erkrankung erkrankt, ein Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Virus postuliert. Vielleicht kann inzwischen auch schon die alleinige Tatsache, an Covid-19 erkrankt oder auch nur SARS-CoV-2 testpositiv gewesen zu sein, manche Menschen krank machen. Wie dem auch immer sei, es gibt noch keine wissenschaftlich seriöse Untersuchung etwaiger spezifischer Langzeitfolgen einer Infektion mit diesem Virus.
  • Es mag sein, dass dieses Virus aufgrund von biochemischen und/oder physiologischen Eigenheiten besonders „ansteckend“ ist. Auch hier fehlen uns aussagekräftige Vergleichsdaten; Atemwegsinfektionsketten sind grundsätzlich nur sehr schwer nachzuverfolgen. Allerdings können auf engem Raum mit Erkrankten zusammenlebende Familienmitglieder oft symptomlos und testnegativ bleiben, und Ansteckungen in der frischen Luft sind selten. Diese Tatsachen sprechen eher gegen eine sich feuersbrunstartig ausbreitende Epidemie und für die typische Infektionsdynamik eines Erkältungsvirus.
  • Es mag sein, dass dieses Coronavirus so weit von den unserem Immunsystem schon so weit mutiert ist, dass wir ihm sozusagen schutzlos ausgeliefert sind. Dann aber könnte man die hohe Anzahl von symptomlosen Infektionen schlichtweg nicht erklären. Das spräche eher dafür, dass viele Menschen schon eine Grundimmunität oder eine Kreuzimmunität mit anderen Coronaviren besitzen. Die meisten Menschen sind also mit einer Grund- bzw. Kreuzimmunität gegen diese ständig mutierenden Atemwegsviren ausgestattet.
  • Es mag aber auch sein, dass das einzig wirklich Besondere an diesem Virus darin besteht, dass die Menschheit ihm mit spezifischen Tests hinterherläuft und jeden positiv Getesteten zu einem „Infizierten“, einem „Fall“ erklärt. Mag sein, dass ein paar schlimme Bilder und Medienberichte zunächst die meisten von uns – Pflegepersonal, viele Ärzte und vielleicht auch Wissenschaftler und Politiker inklusive – in eine völlig irrationale Panik und Hysterie versetzt haben. Mag sein, dass sich das zumindest theoretisch jedes Jahr, vor allem in jedem Winter, es handelt sich schließlich um Erkältungsviren, und mit fast allen frisch mutierten Rhino-, Adeno-, Corona-, Influenza- oder Parainfluenza-Viren mit ähnlichen Resultaten wiederholen ließe.

 

Zur Sterblichkeit

Die Tatsache, dass die Altersverteilung der „an und mit Corona“ Verstorbenen überall auf der Welt der allgemeinen Sterbeverteilung entspricht, legt die Hypothese nahe, dass diese Gruppe von Menschen ein Teil der normalen Bevölkerungssterblichkeit ist. Wir müssen nun einmal alle sterben, und im Durchschnitt sterben wir im mittleren Sterbealter der Gesamtbevölkerung. Kein Staat der Welt kann das verhindern. Wir wollen aber alle möglichst verhindern, dass bestimmte Faktoren unser Leben verkürzen. Also müssen wir herausfinden, welche Faktoren das sind. Beim regelmäßigen Tabakkonsum sind wir inzwischen sicher. Beim Tragen roter Schuhe erscheint uns das sicher sehr unwahrscheinlich, aber vielleicht sollten wir uns bei Gelegenheit einmal dessen vergewissern. Um also festzustellen, ob das Tragen roter Schuhe gefährlicher ist als das andersfarbiger, würden wir die Altersverteilung in der Gruppe der mit oder an roten Schuhen Gestorbenen untersuchen. Gibt es hier einen Unterschied zur Gesamtbevölkerung, ist insbesondere der Durchschnitt niedriger als der der andersfarbig Beschuhten, sterben also diese Menschen im Mittel in einem jüngeren Alter würden wir die – dann sicherlich noch weiter zu untersuchende – Hypothese aufstellen, dass rote Schuhe besser zu meiden sind. Ist die Altersverteilung aber gleich und zeigte sich dieses Ergebnis in vielen verschieden zusammengesetzten Menschengruppen, wie zum Beispiel in verschiedenen Ländern, würden wir schließen, dass die rote Schuhfarbe keinen Einfluss auf die Sterblichkeit hat, sondern dass eine sogenannte Zufallsvariable darstellt. Auf diese retrospektive Art und Weise untersuchen Epidemiologen bestimmte Variablen, wie zum Beispiel Lebensgewohnheiten und -umstände, Krankheitserreger oder -diagnosen, um deren etwaigen Einfluss auf die Mortalität in der Bevölkerung in einem ersten Schritt zu ermitteln. Nun ist es natürlich richtig, dass man mit dem Erreichen eines gewissen Alters immer eine gewisse Restlebenserwartung hat, die dann höher ist als bei Geburt: In Deutschland sind das mit 70 Jahren noch ca. 16, mit 80 noch 9, mit 90 noch 4, und mit 100 noch 2 zusätzliche Jahre. Auf dieser Art von Kalkül gründen zum Beispiel die Lebensversicherer ihre Prämienberechnungen. In einer Reihe von kürzlich publizierten wissenschaftlichen Artikeln wird nun diese Restlebenserwartung von Lebenden auf die „an und mit Corona“ Gestorbenen übertragen und somit berechnet, dass ihnen angeblich um die 12 Lebensjahre verlorengegangen seien. Sie wären demnach im Mittel weit über 90 Jahre alt geworden, wenn sie das Virus nicht dahingerafft hätte. Das ist per se wohl schon nicht wirklich plausibel. Außerdem würde man auf diese Weise selbstverständlich auch zu dem Schluss kommen können, dass rote Schuhe oder jede beliebig andere Zufallsvariable lebensgefährlich sind und mit allen dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden müssten. Seit März 2020 können wir sowohl wegen der Altersverteilung als auch wegen der Multimorbidität der praktisch durchwegs festzustellenden Präsenz anderer schwerer Krankheiten bei den mit einem positiven Test für SARS-CoV-2 Verstorbenen annehmen, dass sie einen Teil der normalen und nicht zu verhindernden Sterblichkeit der Allgemeinbevölkerung darstellen und daher diese auch nicht signifikant verändern können. Dass jetzt für manche, aber keineswegs für alle Länder eine gewisse Übersterblichkeit für das Jahr 2020 berichtet wird, muss näher analysiert werden. Das kann in keinem Fall einfach unbesehen als corona-induziert deklariert werden. Der Vergleich mit dem Mittelwert vorheriger Jahre ist für Länder mit zunehmender Bevölkerung und/oder zunehmender Alterung wie zum Beispiel Deutschland, aber auch den USA und vielen anderen Industrienationen bereits irreführend, da solche Faktoren ja zwangsläufig zu einer kontinuierlichen Erhöhung der Sterbezahlen führen. Für die allermeisten Länder können seriöse statistische Analysen keine signifikante Jahresübersterblichkeit für das Jahr 2020 nachweisen. In jedem Fall aber wären Angst und Panik, Versäumnisse und Desorganisation bei der Gesundheitsfürsorge und der Behandlung anderer Krankheiten sowie weitere Auswirkungen der staatlichen restriktiven Maßnahmen ebenso mögliche und auch wahrscheinliche, daher in jedem Fall zu untersuchungswürdige Ursachen für eine etwaige tatsächliche Übersterblichkeit.

 

Zur Diagnose mittels der PCR-Tests:

Von der Testung hängt alles ab. Angesichts des von einer SARS-CoV-2-Infektion verursachten unspezifischen klinischen und epidemiologischen Bildes muss zumindest die Hypothese aufgeworfen werden, dass wir ohne diese Labordiagnostik wenig von einer „Pandemie“ spüren würden, auch wenn wir unser Leben ganz normal weiterleben würden. Eine Vielzahl von Viren huscht ständig über die Schleimhäute unserer Atemwege. Meist wird unser Immunsystem lautlos mit ihnen fertig und erlaubt ihnen keine weitere Vermehrung. Im Falle einer temporären Schwächung unserer Immunabwehr wie beispielsweise während einer „Erkältung“, und/oder bei Aufnahme einer besonders starken „Viruslast“ reagiert unser Körper mit einer Entzündung, die sich als Schnupfen, Husten, Heiserkeit, Fieber und allgemeinem Unwohlsein bemerkbar macht. Welches spezifische Virus für diese Symptome verantwortlich ist, war bisher im klinischen Alltag nie untersucht worden, da es ja auch keinerlei therapeutische Konsequenz hat. Seit letztem Jahr verfolgen wir die Präsenz von Bruchstücken eines spezifischen Atemwegsvirus mit massenhafter Labortestung nicht nur bei Erkrankten, sondern auch und inzwischen vor allem bei Gesunden und erklären sie zu „Infizierten“, sobald irgendeiner dieser Tests mit irgendeiner Methode irgendein über unsere Schleimhäute huschendes Virustrümmerteil nachweist oder nachzuweisen vorgibt. Angesichts der bekannten Saisonalität von Atemwegsviren ist es nicht überraschend, dass wir in der kalten Jahreszeit mehr „Infizierte“, Krankenhauseinweisungen und Todesfälle nachweisen als im Sommer – das wäre auch bei jedem anderen dieser Erreger nicht anders. Völlig gesunde Menschen werden wegen ihrer Testergebnisse reihenweise in Quarantäne gesteckt, unter der Annahme, dass sie andere Leute anstecken und gefährden könnten. Ob eine solche „asymptomatische Ansteckung“ mit dem Virus überhaupt existiert, sei dahingestellt. Genau auf dieser nicht nachgewiesenen Annahme beruhen aber alle staatlichen Zwangsmaßnahmen. Das Virus ist in jedem Fall inzwischen endemisch, es zirkuliert also und mutiert dabei ständig in der Bevölkerung; wenigstens das haben die Massentests gezeigt. Daran kann die Isolierung von klinisch Gesunden, daran können sämtliche staatliche Maßnahmen nichts ändern. Jede Krankenhauseinweisung wird aus welchem Grund auch immer von einem oder mehreren SARS-CoV-2-Tests begleitet, wobei der Patient zu einem „Corona-Fall“ erklärt wird, sobald einer dieser Tests anschlägt. Anscheinend geschieht dies manchmal sogar ohne positiven Test, gibt es doch finanzielle und andere Anreize für die Diagnostizierung, Aufnahme und Behandlung von „Corona-Patienten“. Auf diese Weise kommt dann zu guter Letzt natürlich auch eine Reihe von Corona-Totenscheinen zusammen. Bei schweren Verlaufsformen von Atemwegsinfektionen mag eine spezifische Erregeridentifizierung, unter Umständen therapeutisch relevant sein. Wenn, dann aber nur mit validierten Verfahren. Ansonsten ist die zurzeit laufende Massentestung medizinisch sinnlos und führt einerseits zu Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung, andererseits notwendigerweise auch zur Vernachlässigung anderer, wichtigerer Belange im Gesundheitswesen.

 

Zur Therapie:

Die medizinische Therapie einer symptomatischen SARS-CoV-2-Infektion ist genau dies – symptomatisch. Der Erreger kann nicht medikamentös ausgeschaltet werden, antivirale Therapien haben sich bis jetzt als wirkungslos erwiesen. Letztendlich muss der menschliche Körper selbst mit ihm fertig werden und in den allermeisten Fällen tut er das auch. Wir können nur die etwaigen, durch diesen Kampf hervorgerufenen Entzündungszeichen lindern; dies gilt für SARS-CoV-2 genauso wie für alle anderen Atemwegsviren. In der durch die Bilder und Meldungen aus Wuhan verursachten Panik haben wir wohl bei der Behandlung schwerer Fälle mit intensivmedizinischen Eingriffen wie künstlicher Beatmung teilweise weit über dieses Ziel der Linderung hinausgeschossen und damit den medizinischen Leitsatz „vor allem keinen Schaden anrichten“ bei vielen schwerkranken Menschen leider deutlich verletzt. Die Indikation zur intensivmedizinischen Intervention wird inzwischen meist mit größerer Vorsicht gehandhabt und individuell unter nüchterner Abwägung der Erfolgsaussichten und Risiken gestellt. Unter dem Eindruck der Bilder und Meldungen aus Wuhan und dann aus Bergamo, befeuert außerdem von ein paar epidemiologischen Modellrechnungen, haben die Vertreter unserer Gesellschaften präventive Maßnahmen beschlossen, um die Verbreitung dieses speziellen Atemwegsvirus einzudämmen und um einen erwarteten Ansturm auf unsere Krankenhäuser abzuschwächen. Seit einem Jahr sind unsere Gesundheitssysteme weitgehend auf die Verhinderung von Virusübertragungen umgestellt: überall stößt man auf Schutzanzüge, Desinfektionsmittel, Teststationen, Quarantänezimmer und so weiter. Die nachgewiesene zahlenmäßige Belastung von Ärzten, Notaufnahmen, Krankenhäusern und Intensivstationen aber auch Verkaufspersonal in den sogenannten Supermärkten hat allerdings trotz dieses sicherlich enormen zusätzlichen administrativen und organisatorischen Aufwands in der Gesamtheit nicht entscheidend zugenommen – in vielen Ländern und Regionen ist nachgewiesenermaßen sogar eher das Gegenteil der Fall. Welche Parameter sollen eigentlich unter welchen Umständen jetzt zur Rücknahme der als temporär eingeführten präventiven Maßnahmen führen? Das SARS-CoV-2-Virus und seine mutierten und ständig mutierenden Abkömmlinge sind längst endemisch. Mutierte Atemwegsviren wird es immer geben, jedes Jahr neue, mit variabler, aber aller Voraussicht nach grundsätzlich medizinisch beherrschbarer Gefährlichkeit. Wollen wir deswegen den permanenten gesellschaftlichen Ausnahmezustand ausrufen?

 

Zu den staatlichen, nichtpharmazeutischen Maßnahmen:

Würde man die Palette der im Zuge der Pandemie-Bekämpfung des letzten Jahres der Bevölkerung auferlegten Zwangsmaßnahmen wie häusliche Internierung, Berufs-, Kontakt-, Sport- und Verweilverbote, Maskenpflicht etc. als zulassungspflichtige Arzneimittel prüfen, müssten sie alle einerseits ihre therapeutische Wirksamkeit, andererseits ihre Unbedenklichkeit oder doch zumindest ihr im Vergleich zum nachgewiesenen Nutzen akzeptables Nebenwirkungsprofil belegen. Da praktisch alle diese Maßnahmen zum ersten Mal in der Weltgeschichte bei der im gesunden Allgemeinbevölkerung zur Anwendung kamen, wurden und werden sie politisch und behördlich ohne vorherigen Wirksamkeitsnachweis durchgesetzt, mit der Maxime, dass zwischenmenschliche Kontakte und damit der mögliche Austausch von Viren zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren seien. Inzwischen ist offensichtlich, dass weder der zeitliche Verlauf innerhalb einzelner Länder noch der Vergleich zwischen Ländern mit verschiedenen Maßnahmen eine Beeinflussung des Epidemieverlaufs, auch nicht hinsichtlich der Sterblichkeit durch die staatlichen Interventionen belegen können. Wenn ohne harte Restriktionen tatsächlich hunderttausende mehr Menschen dem Virus zum Opfer fallen würden, dann hätte man das in Europa im letzten Sommer, und dann hätte man das übers Jahr in Schweden, in Weißrussland, in Südkorea, in Japan, in mehreren anderen US-Staaten sehen müssen. Es ist aber eher das Gegenteil der Fall: Die höchste Sterblichkeit gab und gibt es während der Zeiten und in den Ländern mit besonders harten Lockdowns. Das Virus verbreitet sich nach seinen eigenen Gesetzmäßigkeiten, in einem klaren jahreszeitlichen Rhythmus. Auch dieses Erkältungsvirus kümmert sich also keinen Deut um staatliche Vorgaben. Und auch Australien und Neuseeland werden sich kaum auf Dauer von ihm und dem Rest der Welt abkoppeln können. Wozu sollten sie das auch? Welch enorme Schäden die staatlichen Zwangsmaßnahmen hingegen hervorrufen, wird immer deutlicher, auch wenn die Mehrheit der westlichen Bevölkerung sie bis jetzt anscheinend noch nicht am eigenen Leib zu spüren bekommt. Das Wachstum der Weltwirtschaft wird in einem gigantischen Ausmaß abgebremst und in den Rückwärtsgang gesteckt. Zunächst leiden darunter vor allem die ärmeren Länder, wo Elend und Hunger wieder zunehmen, nachdem diese in den letzten Jahren und Jahrzehnten stetig reduziert werden konnten. Mit den Billionen Euro oder Dollar, die die Welt im letzten Jahr ohne die staatlichen Restriktionen zusätzlich hätte erwirtschaften können, wären Millionen von Menschenleben zu retten gewesen, wurden sie aber nicht. Der oft vorgebrachte Gegensatz zwischen Wirtschafts- und Lebensrettung ist realitätsfremd: Wohlstand und wirtschaftlicher Austausch sind Grundvoraussetzungen für eine effektive Gesundheitsfürsorge und -versorgung. Deutschland hätte mit den ihm im letzten Jahr entgangenen Steuereinnahmen viele Krankenhäuser bauen und Pflegekräfte einstellen können. Im Jahr 2020 wurden stattdessen 21 Krankenhäuser geschlossen. Weitere 30 werden noch in diesem Jahr ihren Betrieb einstellen. In den Entwicklungsländern führt unser Lockdown zu massenhaftem Elend und Hungertod – vor allem auch von Kindern. Die Untersuchung der weiteren direkten und indirekten Folgen von staatlicher Angstpropaganda und medialer Panikmache, von Freiheitsentzug, von sozialer Isolierung, von Berufs-, Zusammenkunft-, Sport- und Ausgehverboten, von Schulausfällen, von angstneurotischer Kindererziehung, von Gesichtsverhüllungspflicht und anderen Hygienezwängen läuft erst langsam an. Es ist kaum anzunehmen, dass sie den staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen im Ergebnis ein akzeptables Nebenwirkungsprofil bescheinigen wird.

 

Zu den Impfungen:

Die „Durchimpfung“ der gesamten Menschheit wird augenblicklich von vielen unserer Experten und Politiker als der einzig mögliche Weg bezeichnet, um die Bevölkerung wieder in ein normales Leben entlassen zu können. Die, wenn auch nur vorläufige Zulassung der in weniger als einem Jahr entwickelten Impfstoffe geschah unter hohem politischem Druck. Aufgrund des Fehlens der eigentlich vorgeschriebenen Sicherheitsstudien, zum Beispiel der Langzeittoxikologie in mehreren Tierarten, und der sehr kurzen klinischen Beobachtungszeit bleibt nur hoffen, dass diese Produkte keine schwerwiegenden Nebenwirkungen zeitigen werden. Auch wenn wir das bei keinem neuen Arzneimittel je ganz ausschließen können: Die regulatorisch vorgegebenen Entwicklungsschritte beruhen auf medizinhistorischer Erfahrung und haben ihren Sinn. Eine solche „Notzulassung“ einer neuen medizinischen Intervention kann ggf. vielleicht gerechtfertigt werden durch ihre eindeutig nachgewiesene Wirksamkeit und die Schwere der zu behandelnden Erkrankung. Keiner dieser beiden Faktoren trifft jedoch für die SARS-CoV-2-Impfstoffe zu: Die publikumswirksam proklamierte Wirksamkeit der bisher zugelassenen Produkte ist eine in klinischen Studien demonstrierte, statistisch signifikante Reduktion von Erkältungssymptomen, welche durch nur einem positiven PCR-Test zum Covid-19-Fall erklärt wurden, im Vergleich zu einem Placebo, im Fall des AstraZeneca-Impfstoffs seltsamerweise im Vergleich zu einer Meningitis-Impfung. Dass diese Vakzine tatsächlich bei Menschen mit Fieber, Husten, Heiserkeit die Nachweisbarkeit von SARS-CoV-2 stark verringern, ist sicherlich ein interessantes biologisches Resultat, aber auch nicht mehr. Für den einzelnen Menschen, für den Patienten ist das aber zunächst einmal irrelevant. Er will einfach grundsätzlich weniger Fieber, Husten, Heiserkeit haben, egal wodurch verursacht – und eben das ist in den klinischen Studien nicht nachgewiesen worden. Die in den besten medizinischen Fachzeitschriften der Welt veröffentlichten Artikel geben die in den Vergleichsgruppen aufgetretenen absoluten Gesamtzahlen von Symptomen nicht an. Da die meisten dieser Symptome aber auch als Nebenwirkung nach der Impfung aufgelistet und dort in den jeweiligen Impfgruppen wesentlich häufiger auftraten als unter Placebo, und auch wesentlich häufiger auftraten als die zum klinischen Endpunkt erkorenen symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen, kann und muss wohl geschlossen werden, dass die Menschen in der Impfgruppe signifikant häufiger krank wurden als die in der Placebo-Gruppe. Auch wenn sie in allen Studien zu selten vorkamen, als dass man einen statistisch signifikanten Effekt hätte belegen können – für die sogenannten schweren Verlaufsformen gilt sinngemäß das Gleiche: Dem Menschen, dem Patienten ist es zunächst einmal völlig egal, ob seine Atemnot, seine Krankenhauseinweisung oder sein Tod mit einem positiven SARS-CoV-2-Test einhergehen oder nicht. Für einen relevanten Wirksamkeitsnachweis all dieser Impfungen müssten grundsätzlich stringente Mortalitätsstudien, bei denen man die absolute Todesrate nach Vakzine-Impfung mit der nach Placebo-Impfung vergleicht, oder zumindest sogenannte kombinierte Endpunktstudien zum Beispiel anhand von Krankenhauseinweisung gefordert werden. Das ist aber offensichtlich nicht geplant - bestimmt aus gutem Grund. In den bisher veröffentlichten klinischen Impfstudien mit insgesamt weit über 100.000 Probanden gab es keinen einzigen COVID-19-Todesfall. Die Krankheit ist offensichtlich nicht schwer genug, als dass eine gut konzipierte klinische Impfstudie überhaupt einen Effekt auf schwere Verläufe und Tod schlüssig nachweisen könnte.

 

Zu den Beeinträchtigungen der Freiheits- und Menschenrechte:

Gewählte und nicht gewählte Volksvertreter führen gegenwärtig einen, teilweise sogar offen erklärten „Krieg“, zum wiederholten Male ein „letztes Gefecht“ gegen ein Erkältungsvirus und zwingen damit ihre zu diesem Zweck infantilisierten Bevölkerungen in einen dauernden Ausnahmezustand. Wie, und mit welchem Ergebnis dieser Krieg gewonnen werden soll, bleibt grundsätzlich offen, auch wenn von manchen bedeutenden Akteuren eine neue, totalitäre Normalität geplant und offen propagiert wird. Die zumindest vorgeblich zum Schutz einer bestimmten „Risikogruppe“ getroffenen Maßnahmen der Regierungen beeinträchtigen andere Gruppen, ja die gesamte Bevölkerung massiv. Eigentlich ist dem modernen Rechtsstaat ein solches Handeln grundsätzlich verwehrt; er darf nicht aktiv unschuldige Menschen schädigen, um andere zu schützen. Selbst wenn wir es hier mit einer schlimmen Seuche mit der Pest zu tun hätten – Menschen- und Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht zur Disposition stehen, auch dann nicht, wenn demokratische Mehrheiten ihrer Abschaffung zustimmen sollten. Wir befinden uns tatsächlich in einem Kampf in einem Kampf um die Freiheit und um die Würde des Menschen. Wir hoffen, dass dieser Kampf mit Fakten und rationalen Argumenten noch zu gewinnen ist. Die vorstehende ausführliche Begründung soll dazu beitragen.

 
 

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