Drucksache - 1853/XX
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, welche Punkte in der Zielstruktur des Mustergesundheitsamtes anzupassen sind, damit die Gesundheitsämter besser auf Pandemien vorbereitet sind und ihre Pflichtaufgaben auch in Pandemiezeiten wahrnehmen können. Ferner sollen insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im öffentlichen Gesundheitsdienst dringend Vorschläge erarbeitet werden, wie eine attraktivere Bezahlung erfolgen kann, damit der öffentliche Gesundheitsdienst nicht nur besser auf eine epidemische Lage vorbereitet ist, sondern auch langfristig nach der Pandemie strukturell gestärkt wird.
Begründung: Außerhalb des Notbetriebs waren bzw. sind während der Corona-Pandemie kaum Regelangebote des Gesundheitsamtes leistbar, z.B. Einschulungsuntersuchungen, zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, Ersthausbesuche bei Neugeborenen. Viele Aufgaben, die auch vor der Krise mit zu wenig Personal erledigt werden mussten, vor allem im Präventionsbereich, mussten in der Coronazeit liegen bleiben.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27. Januar 2021 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, welche Punkte in der Zielstruktur des Mustergesundheitsamtes anzupassen sind, damit die Gesundheitsämter besser auf Pandemien vorbereitet sind und ihre Pflichtaufgaben auch in Pandemiezeiten wahrnehmen können. Ferner sollen insbesondere vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im öffentlichen Gesundheitsdienst dringend Vorschläge erarbeitet werden, wie eine attraktivere Bezahlung erfolgen kann, damit der öffentliche Gesundheitsdienst nicht nur besser auf eine epidemische Lage vorbereitet ist, sondern auch langfristig nach der Pandemie strukturell gestärkt wird. Mit dem Ziel, die personelle Ausstattung im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verbessern hat das Land Berlin im Juni 2020 die Besetzung von 60 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in den Gesundheitsämtern bewilligt wovon fünf VZÄ dem Bezirk Neukölln zugewiesen wurden. Des Weiteren wurde auf Bundesebene im September 2020 der sogenannte „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Es wurde vereinbart, dass zunächst bis Ende 2022 in den Berliner Gesundheitsämtern insgesamt 180 unbefristete Stellen (VZÄ) zu besetzen bzw. zu schaffen und zu besetzen sind. Im Dezember 2020 teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit, dass dem Bezirk Neukölln im Zuge der Verteilung insgesamt 10,5 VZÄ zugewiesen werden. Des Weiteren nutzt das Bezirksamt im Rahmen der Personalgewinnung das zur Verfügung stehende Instrument der Verfahrensauflassung zur Gewinnung und Bindung von ärztlichen Fachpersonal. Gleichwohl betrachtet das Bezirksamt die aktuelle Stellenausstattung und die vorhandenen Personalgewinnungsinstrumente auch weiterhin als nicht ausreichend und wird die entsprechenden Diskussionen mit den verantwortlichen Senatsverwaltungen weiterführen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 17. August 2021
Martin Hikel Falko Liecke Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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