Elterngeld

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Hier erhalten Sie ausführliche Informationen rund um das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Persönliche Unterstützung im FamilienServiceBüro

Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung erhalten Sie durch unser FamilienServiceBüro im Kindl Boulevard

zum FamilienServiceBüro

Telefonsprechstunde

dienstags und donnerstags von 10.00 – 12.00 Uhr erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes

  • Telefonnummern der Ansprechpartner:innen
    (030) 90239 – 3754
    (030) 90239 – 1511
    (030) 90239 – 2732
    (030) 90239 – 3985 Sprechstunde nur Dienstag
    (030) 90239 – 2488
    (030) 90239 – 3035
    (030) 90239 – 4046
    (030) 90239 – 1520
    (030) 90239 – 3791
    (030) 90239 – 3790
    (030) 90239 – 2758

    Familienname (und ggf. Geburtstag) des Kindes
    – C, L, V, W, Z
    – D, M, Q, N ( 26.-31.)
    – J, S
    – T, Ü, X
    – P, R, U
    – A, N ( 18.-22.)
    – G, O
    – K, Y
    – E, I, N ( 23.-25.)
    – F, H, N ( 01.-10.)
    – B, N ( 11.-17.)

Aktuell ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen (sofern alle Unterlagen vorliegen) zu rechnen.

Für die Elterngeldanträge besteht ein einheitliches digitales Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei Nutzung des digitalen Formulars am Ende den Antrag ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und postalisch übersenden oder in den Hausbriefkasten (Rathaus) einwerfen müssen. Eine Bearbeitung von Anträgen, die nur per Mail übersandt werden, ist aus rechtlichen Gründen derzeit leider nicht möglich

Neue Information

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4.
August 2017 das „Informationstool Familienleistungen www.infotool-familie.de freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können.

www.infotool-familie.de

Elterngeldrechner
hier finden Sie den neuen Elterngeldrechner

Seit dem 16. Oktober 2018 gibt es die Plattform „ElterngeldDigital“ www.elterngeld-digital.de

Hinweis zum Antrag über ElterngeldDigital

Liebe Eltern,
der in Berlin genutzte bundeseinheitliche Antrag (über ElterngeldDigital) enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld).
Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden, andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden.
Vielen Dank.

Elterngeld

Für alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden, wurde durch das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit die Möglichkeit geschaffen, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und Basiselterngeld (entspricht in etwa dem bisherigen Elterngeld) zu wählen oder beides miteinander zu kombinieren.

Anspruchsvoraussetzungen:

Einen Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Basiselterngeld:

Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Es soll das aufgrund der Geburt des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen teilweise ersetzen und wird innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes gezahlt. Es beträgt mindestens 300,00 € und höchstens 1.800,00 €. Eltern haben einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn bei mindestens einem Elternteil eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, hat das Elternpaar einen Gesamtanspruch auf vierzehn Lebensmonate Elterngeld. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. Der andere Elternteil muss mindestens für zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Elterngeld kann von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden. Dies führt dazu, dass das Elterngeld nicht die gesamten ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes abdeckt.

ElterngeldPlus:

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten und Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit beziehen. Es kann aber auch bezogen werden, wenn man keine Teilzeittätigkeit ausübt. Statt einem Monat Basiselterngeld besteht die Möglichkeit, zwei Monate ElterngeldPlus zu beziehen. Dieses berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Dafür verdoppelt sich der Zahlungszeitraum. Es kann auch über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden.

Partnerschaftsbonus:

Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben.
Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten beide Eltern zusätzliche Lebensmonate Elterngeld Plus, wenn sie parallel in Teilzeit arbeiten. Jedem Elternteil stehen jeweils bis zu vier Partnerschaftsbonus-Monate zu.
Der Partnerschaftsbonus bietet die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu beziehen, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Antragstellung:

Die Antragstellung muss schriftlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Elterngeldstelle erfolgen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular, Erklärung zum Bezugszeitraum und ggf. Erklärung zum Einkommen (siehe Downloadbereich),
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsbescheinigung , beim nichtehelichen Kind Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Kopie(n) der Geburtsurkunden weiterer Kinder im Haushalt (Geschwisterbonus)
  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile bzw. Reisepass und Meldebescheinigung,
  • bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltstitel,
  • Nachweis des nichtselbständigen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn des Mutterschutzes durch die jeweiligen monatlichen Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen,
  • Nachweis über das Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt, ggf. Negativbescheinigung
  • Nachweis des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
  • Vereinbarung über die Elternzeit sowie ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit und das Nettoeinkommen,
  • Nachweis des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit durch Steuerbescheid des Veranlagungszeitraumes/Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.

Elterngeld-Reform für Geburten ab 01.09.2021

Änderungen und Hinweise für Geburten ab 01.09.2021 erhalten Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-160558

Anträge und Vordrucke zum Elterngeld für Geburten ab 01.09.2021 erhalten Sie hier:

https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/elterngeld-und-elternzeit/

Anträge zu den Sonderregelungen im Elterngeld wegen der Covid-19-Pandemie

Anlagen zu den Sonderregelungen im Elterngeld wegen der Covid-19-Pandemie finden Sie hier

Die Broschüre Elterngeld, Elterngeldplus, Elternzeit informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus sowie zur Elternzeit.

weitere Informationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat umfangreiche Informationen zum Elterngeld auf seiner Internetpräsenz zusammengestellt. Neben der Bestellung der Broschüre als Druckversion kann das voraussichtliche Elterngeld berechnet und die gesetzliche Grundlage, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG heruntergeladen werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat zusätzliche Informationen zum Elterngeld auf ihrer Internetpräsenz zusammengestellt.