Beschluss:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht, das Zentren- und Einzelhandelskonzept, dessen bisher gültige Fassung als Fortschreibung auf der BVV am 23. Juni 2011 beschlossen wurde, zu novellieren.
Hierbei sind aktuelle städtebauliche Anforderungen (die Einordnung in das gesamtstädtische Zentrengefüge und in die bezirkliche Zentrenstruktur, die vorrangige Entwicklung der Wohngebietszentren, städtebauliche Einpassung ins Stadtbild sowie Bestandsentwicklung und Angebotsstrukturen u. a.) sowie die sozioökonomischen Kennwerte (Bevölkerungsentwicklung, Kaufkraftentwicklung, Kaufkraftbindung in den Nahversorgungszentren, Altersstruktur, Versorgungsgrad, mittel- und langfristige Bedarfe, Konsumverhalten u. a.) zugrunde zu legen. Jede außerhalb des Zentren- und Einzelhandelskonzepts stehende Planung, muss im Einzelfall durch das Bezirksamt geprüft werden und eine Abwägung finden.
Das Zentren- und Einzelhandelskonzept soll künftig mindestens einmal aller fünf Jahre aktualisiert werden.