Drucksache - DS/1828/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit im Bezirk liegende Stellplatzflächen mit Wohnungen überbaut werden können, ohne dass dabei Stellplätze verloren gehen (Bebauung auf Stelzen).
Im Falle einer positiven Prüfung wird das Bezirksamt ersucht diejenigen Stellplätze zu identifizieren, die sich für eine Überbauung mit Wohnungen eignen und bei Bedarf zügig die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Überbauung zu schaffen.
Im Falle einer Überbauung, auch wenn sie nach § 34 BauGB möglich sein sollte, sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner von Beginn an in die Planungsprozesse einzubeziehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Grundsätzlich steht einer Bebauung auf Stelzen nichts im Wege, sofern die Gesetzeslage eingehalten wird. Für eventuelle Änderungen rechtlichen Voraussetzungen haben die Bezirke keine Kompetenzen. Dies hätte nur der Gesetzgeber im Bund oder im Land Berlin.
Jeder Bauvorantrag und jeder Bauantrag wird einer Einzelfallprüfung unterzogen, denn der Grundstückseigentümer stellt seine individuellen Ideen, Wünsche und Vorstellungen dem Stadtentwicklungsamt vor. Sollte dieser Bauvorhabenträger die Überbauung von Stellplatzanlagen wünschen, erfolgt entweder eine entsprechende Beratung oder Bescheiderteilung für diesen Einzelfall.
Eine Beschäftigung mit diesem Thema „auf Vorrat“ ohne Kenntnis konkreter Eigentümerabsichten ist nicht zielführend, da zwar zurzeit etliche Bautätigkeiten geplant und auch durchgeführt werden, jedoch nicht jedes Grundstück fachlich – und damit rechtlich abschließend sicher – auf eine mögliche Überbauung von Stellplatzanlagen untersucht werden kann. Das vorhandene Personal wäre nicht in der Lage, ein Vorhaben solchen Umfanges in auch nur annähernd angemessener Zeit umzusetzen – zumal die aktuellen Entwicklungen kontinuierlich mit in die Betrachtung eingearbeitet werden müssten.
Aus den o.g. Gründen wird das Bezirksamt Lichtenberg den Anliegen der BVV nicht folgen. Anzumerken sei hier noch, dass eine Bebauung auf „Stelzen“ erhebliche Mehrkosten durch besondere Anforderungen an die Statik, Dämmung und dem Umgang mit Abgasen für den Vorhabenträger bedeuten könnte. Der Untergrund von Stellplatzanlagen ist in der Regel für eine Wohnbebauung nicht ausgelegt, sodass in diesem Falle eine „echte“ Überbauung nur mit einem kompletten „Neubau“ zu realisieren wäre.
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