Drucksache - DS/1855/VII  

 
 
Betreff: Lichtenberger Bündnis für Wohnen weiterentwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
16.02.2016 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
17.05.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Soziales PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber den Unterzeichnern des Bündnisses für Wohnen im Bezirk Berlin-Lichtenberg dafür einzusetzen, dass der Punkt 2.4.3 „Mietenbildung für Wohnungsneubau“ neu gefasst wird. Dabei soll eine Kontrollmöglichkeit über die Einhaltung der darin festgelegten Verpflichtungen zur Vergabe der Wohnungen wenigstens für den Erstbezug erreicht werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Lichtenberger Bündnis für Wohnen endet gemäß der Bündnisvereinbarung mit der aktuellen Legislaturperiode. Da dieses Ende unmittelbar bevorsteht, würde eine Änderung der aktuellen Bündnisvereinbarung nach Einschätzung des Bezirksamtes keine Wirkung mehr entfalten. Dementsprechend wurde davon abgesehen.

 

Gleichwohl haben alle anwesenden Bündnispartner auf der letzten Bündnissitzung am 10. August 2016 bekräftigt, auch in der kommenden Legislaturperiode eine Fortsetzung des Bündnisses mit einer neuen Bündnisvereinbarung fortzusetzen. Diese Bündnisvereinbarung soll auch thematisch an die Entwicklungen seit dem Jahr 2012 angepasst werden. Hierzu wurden bereits Eckpunkte vereinbart, anhand deren das neue Bezirksamt eine neue Bündnisvereinbarung entwickeln kann.

 

Als ein Eckpunkt wurde vereinbart, messbare Erfolgsindikatoren in das künftige Bündnis mit aufzunehmen. Ziel soll sein, von den Mieterinnen und Mietern keine zusätzlichen Daten – wie zum Beispiel das Haushaltseinkommen – für den Erfolgsnachweis zu erheben, sondern die vorhandenen Daten im Hinblick auf den Bündniserfolg besser zu aggregieren und zu analysieren.

 

Für die konkrete Ausgestaltung bleiben die künftigen Verhandlungen zur neuen Bündnisvereinbarung abzuwarten.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode.

 

 
 

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