Drucksache - DS/1827/VII  

 
 
Betreff: Schulstandort Rüdigerstraße 76
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Schule und SportSchule und Sport
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE Schule und Sport PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin bekräftigt ihren Beschluss vom 22.01.2015, DS/1445/VII, zur Sicherung des Schulstandortes Rüdigerstraße 76.

Eine vom Verein Kappe e. V. verlangte Überlassung des Schulgebäudes unter Wert wird abgelehnt.

Sollte der Verein das ihm übersandte Mietvertragsangebot bis zum 29.01.2016 für das Schulgebäude nicht annehmen, hat der Verein das Schulgebäude zum Schuljahresende 2015/16 geräumt an das Bezirksamt zurück zu geben.

 

Begründung:

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Schule und Sport schafft rechtliche Klarheit für die Schüler, die Eltern, den Träger und das Bezirksamt.

 

In ihrer Sitzung vom 22.01.2015 fasste die BVV folgenden Beschluss:

„Das Bezirksamt wird ersucht:

  • Dem Verein Die Kappe e. V. zur Nutzung des Schulstandortes Rüdigerstr. 76 einen 3 ½ jährigen Mietvertrag zu Konditionen unter Anrechnung der Eigenleistungen anzubieten, der den Schulbetrieb über das Schuljahr 2014/2015 hinaus und die Fertigstellung der aus Fördermitteln finanzierten Baumaßnahmen gewährleistet,
  • dem Verein anzubieten, Schülerschaft und Lehrerschaft spätestens nach Ablauf des Mietvertrages in eine öffentliche Schule zu übernehmen und so den Abschluss für alle Schülerinnen und Schüler am Standort zu gewährleisten,
  • die Kindertagesstätte im Gebäude langfristig zu sichern,
  • auf Grundlage der Ergebnisse der Konsultationen mit den Betroffenen und der Klärung der Risiken einen Beschluss der BVV in der Sache (Errichtung einer ISS) herbeizuführen.“

 

In der dritten Besprechungsrunde vom 10.11.2015 zwischen Bezirksamt, Verein und Fraktionsvertretern unter Leitung des Vorstehers der BVV wurden die Anwesenden vom Bezirksamt darüber informiert, dass für das Schulgebäude ein Mietvertragsentwurf, der den Forderungen des obigen BVV-Beschlusses Rechnung trägt, übersandt wurde.

 

Der Verein trug vor, dass die verlangte Miethöhe für ihn nicht tragbar ist.

 

Am Ende des Treffens verständigten sich die Anwesenden auf folgendes Vorgehen:

  • Wenn vom Verein eine Vermietung unter Wert gewünscht ist, muss der Verein bis spätestens zum 30.11.2015 schriftlich anhand von Fakten erklären, warum das Mietvertragsangebot den Verein in die Insolvenz treiben würde.
  • In einem zweiten Schritt wären dann auf Anforderung des Bezirksamts vom Verein die entsprechenden Belege vorzulegen und eine vierte Gesprächsrunde einzuberufen.
  • Sollte der Verein dem nicht nachkommen, sind die für den Schulbetrieb genutzten Räume in der Rüdigerstraße 76 zum Schuljahresende 2015/16 dem Bezirksamt vollständig geräumt zurück zu geben.

 

Der Verein ist dieser Festlegung nicht nachgekommen.

 

Abstimmungsergebnis: 8 / 3 / 0 (J/N/E)

 

 

 
 

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