Drucksache - DS/1832/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-115 VE - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Freienwalder Straße 12
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Freienwalder Straße 12 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-115 VE aufzustellen.

              Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Planungsrechtliche Sicherung einer Wohn- und Hotelnutzung

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-115 VE wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

b)   auf die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, da der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-115 VE Teil des Bebauungsplanentwurfs 11-104 ist, dessen Ziel die Ausweisung eines Mischgebietes, bestehend aus Wohn- und gewerblichen Nutzungen, ist und für den die vorhergenannten Verfahrensschritte bereits durchgeführt wurden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-115 VE widerspricht diesen Zielsetzungen nicht.

 

c)   die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

b)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 
 

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