Drucksache - DS/1791/VII  

 
 
Betreff: Finanzierung der Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe und Umsetzung der Leistungsverträge für die Projekte freier Träger gem. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII die Konsequenzen der Landesregelungen zur Finanzierung der Jugendarbeit jugendhilfefachlich als auch haushalterisch zu berücksichtigen. Hierbei soll das Ziel verfolgt werden, sowohl die fachliche Arbeit abzusichern, als auch eine Refinanzierung über die KLR sicherzustellen. Über das Ergebnis ist bis zum Februar 2016 zu berichten.

 

Die Beschlüsse der DS/0396/VII bezüglich der Preise je Angebotsstunde und Anteile von durch Nichtfachkräften erbrachten Angebotsstunden werden insoweit aufgehoben.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Jugendhilfeausschuss der BVV Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung im November 2015 die Beschlüsse für die Leistungsvertragsgestaltung der Jahre 2016 und 2017 gefasst.

 

Es gibt folgende Veränderungen zur bisherigen Gestaltung der Verträge:

 

  1. Für die Jahre 2016 und 2017 steht mehr Geld zur Verfügung als im Jahr 2015. Damit ist es möglich, die Budgets für Angebote der Allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit (Produkt 78401) um 8 %, bezogen auf den Wert von 2015, zu erhöhen. Diese Mittel sollen für Tarifanpassungen eingesetzt werden und gestiegene Betriebskosten ausgleichen. Grundlage dafür ist der BVV-Beschluss 1632/VII - Finanzierung Jugendarbeit - .
  2. Diese Erhöhung der Gesamtsumme für die Einrichtungen und Projekte der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit zieht keine Erhöhung der Zahl der zu leistenden Angebotsstunden nach sich. Bis zum 30.06.2016 gilt als Richtwert die Zahl der zu erbringenden Angebotsstunden zunächst wie für das Jahr 2015 vereinbart. Eine Vorgabe von Angebotsstunden wird im Leistungsvertrag nicht benannt, zentrale Steuerungsgröße im Vertrag ist das zur Leistungserbringung vorzuhaltende Fachpersonal.
  3. Im Leistungsvertrag ist der Preis für die Angebotsstunde nicht mehr beziffert.
  4. Die Vorgabe der Erbringung von Angebotsstunden im Verhältnis 70 % Fachkräfte und 30 % Nichtfachkräfte entfällt. Träger können jedoch weiterhin die Angebote abrechnen, die durch Honorarkräfte erbracht werden, welche über die Mittel des Leistungsvertrages finanziert werden und durch Ehrenamtliche, die ohne Bezahlung tätig sind. Ein entsprechender Erfassungsbogen ist Anlage des Leistungsvertrages.
  5. Im neuen Leistungsvertrag haben sich die Termine zur Abgabe der Sachberichte verändert. Diese sind zukünftig bis zum 31.12. einzureichen.
  6. Projekte, die ausschließlich Leistungen nach § 13.1 SGB VIII (Produkt 80629) erbringen, erhalten eine Erhöhung ihrer Gesamtsumme, bezogen auf das Jahr 2015, von 5 %. Diese Erhöhung soll für Tarifanpassungen eingesetzt werden. Diese Mittel sind nicht zusätzlich in den Haushalt eingestellt worden, sondern durch Umschichtungen von Mitteln aus der Jugendsozialarbeit entstanden, die bisher in Jugendfreizeiteinrichtungen eingesetzt wurden. Eine Vorgabe der Anzahl sowie des Preises wird nicht vereinbart. Für die zu erbringenden Angebotsstunden gelten als Richtwert die im Jahr 2015 erbrachten Stunden.
  7. Seit 2006 gilt das Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsgesetz – KRG). Öffentliche Auftraggeber sind mit diesem verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit dem Wert ab 15.000 € bei der Informationsstelle nachzufragen, inwieweit Eintragungen im Korruptionsregister vorliegen. Eine entsprechende Überprüfung findet statt.

 

Mit Beginn der 47. Kalenderwoche erhielten die Träger die Leistungsverträge zur Unterzeichnung. In der 53. Kalenderwoche lagen diese fast vollständig, von den Trägern unterzeichnet, im Jugendamt vor. Mit der Unterschrift des Beauftragten für den Haushalt werden sie in der 1. Kalenderwoche versandt.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen