Drucksache - DS/1858/VII  

 
 
Betreff: Spätis Sonntags offen lassen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergÖffentliche Ordnung und Verkehr
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
24.05.2016 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument

Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1858/VII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz von inhabergeführten Spätverkaufsstellen an Sonntagen nicht zu verfolgen. Auch sollen keine Geldbußen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Hierfür müssen entsprechende Vorgaben bzw. Dienstanweisungen mit der Leitung des Ordnungsamts erarbeitet werden.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht sich bei den Amtsleitungen der Berliner Ordnungsämter dafür einzusetzen, dass bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz an Sonntagen keine Geldbußen mehr festgesetzt werden.

 

Begründung:

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz regelt die allgemeinen Ladenöffnungszeiten, den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, die Öffnung von besonderen Verkaufsstellen und Ausnahmen für die Öffnung von Verkaufsstellen.

Der vorliegende Antrag fordert das Bezirksamt auf das Ladenöffnungsgesetz zu ignorieren und nicht mehr auf deren Einhaltung zu achten. Damit soll das Bezirksamt sich gesetzeswidrig verhalten.

Um die sog. Spätis auch Sonntag offen zu halten bedarf es einer Gesetzesänderung durch das Abgeordnetenhaus und keiner Dienstanweisung an das Ordnungsamt.

 

Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0

 

 
 

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