Tagesordnung - 9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Datum: Do, 24.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen      
Ö 4  
Beschlussfassung über die Tagesordnung      
Ö 5  
Mitteilungen und Vorlagen des Vorstehers      
Ö 6  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 7     Beantwortung Mündlicher Anfragen      
Ö 7.1  
Beseitigung der illegalen Altkleidercontainer in Lichtenberg  
DS/0289/VII  
Ö 7.2  
Organisation des Wasserfests in der Rummelsburger Bucht  
DS/0290/VII  
Ö 7.3  
Nachschau zum Haushaltsplan 2012 (Verstärkungsmittel)  
DS/0293/VII  
Ö 7.4  
Trägerschaft von Jugendfreizeiteinrichtungen  
DS/0294/VII  
Ö 7.5  
Schließung des Spielplatzes an der Rummelsburger Bucht  
DS/0295/VII  
Ö 8  
Liste der Drucksachen ohne Aussprache      
Ö 8.1  
Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Kalenderjahr 2013  
Enthält Anlagen
DS/0269/VII  
Ö 8.2  
Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Kalenderjahr 2014  
DS/0273/VII  
Ö 8.3  
Gemeinschaftsschule - Sicherheit für Schülerinnen und Schüler schaffen
DS/0172/VII  
Ö 8.4  
Mobilen Zugang zur Internetseite des Bezirks verbessern
DS/0101/VII  
Ö 8.5  
Erneuerung und Reparatur der Infrastruktur - speziell der Fahrbahnen
DS/0125/VII  
Ö 8.6  
Birken aus Birkenau wieder herstellen  
DS/0297/VII  
Ö 8.7  
Ganztags Tempo-30-Zone in der Hauptstraße  
DS/0255/VII  
Ö 8.8  
Jährliche Erhebung des Impfstatus  
DS/0257/VII  
Ö 8.9  
Spielplatz mit Bewegungsangeboten für SeniorInnen am Anton-Saefkow-Platz  
DS/0259/VII  
Ö 8.10  
Bessere Beschilderung der Sportgeräte auf dem Spielplatz am Obersee  
DS/0263/VII  
Ö 8.11  
BVV-Sondermittel für 100 Jahre Kant-Gymnasium  
DS/0264/VII  
Ö 8.12  
Befestigung des Orankeweges zwischen Hansastraße und Indira-Gandhi-Straße  
DS/0267/VII  
Ö 8.13  
Straße nach Emil Julius Gumbel benennen  
DS/0268/VII  
Ö 8.14  
Freizeitsportanlage Weißenseer Weg 100  
DS/0274/VII  
Ö 8.15  
Alle Vorschläge zu Bordsteinabsenkungen aufnehmen  
DS/0276/VII  
Ö 8.16  
Standorte der Kreativwirtschaft in Lichtenberg unterstützen  
DS/0285/VII  
Ö 8.17  
Bebauungsplan 11-54 Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben  
Enthält Anlagen
DS/0291/VII  
Ö 8.18  
Bebauungsplan 11-54 - Beschluss der Planreife Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben  
DS/0292/VII  
Ö 8.19  
Mehr Tempo-30-Zone in der Hauptstraße
DS/2114/VI  
Ö 8.20  
Kinder- und Jugendbeteiligung
DS/0128/VII  
Ö 8.21  
Bereitstellung finanzieller Mittel für aktuelle Software und technische Betreuung der Computer in der Seniorenbegegnungsstätte "Judith Auer"  
DS/0166/VII  
Ö 8.22  
Beleuchtung am Upstallweg verbessern  
DS/0171/VII  
Ö 8.23  
Erhalt der historischen Pendelstützen der S-Bahnbrücke Karlshorst  
DS/0190/VII  
Ö 8.24  
Empfehlungen der bezirklichen Arbeitsgruppe "Inklusion an Schulen"  
Enthält Anlagen
DS/0277/VII  
Ö 8.25  
Durchführung einer Mitarbeiterbefragung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg  
Enthält Anlagen
DS/0278/VII  
Ö 8.26  
Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung (AG SRO) des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0279/VII  
Ö 8.27  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-65 VE Arbeitstitel: Buchberger Straße 5  
DS/0280/VII  
Ö 8.28  
Antrag auf Weiterführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-33 VE Arbeitstitel: Forum Kalinka  
DS/0281/VII  
Ö 8.29  
Bebauungsplan 11-59 G Arbeitstitel: zentraler Versorgungsbereich Ortsteilzentrum Hauptstraße  
DS/0282/VII  
Ö 9  
Einwohnerfragestunde      
Ö 10     Wahlen      
Ö 10.1  
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 6  
DS/0270/VII  
Ö 10.2  
Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss  
DS/0287/VII  
Ö 11     Große Anfragen      
Ö 11.1  
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung - welche Bedeutung können die sozialen Medien im Dialog zwischen Bezirksverwaltung und Bevölkerung erhalten?  
Enthält Anlagen
DS/0231/VII  
Ö 12     Beschlussempfehlungen der Ausschüsse      
Ö 12.1  
Antrag zur Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
DS/0003/VII  
Ö 12.2  
Öffentliche Ältestenratssitzungen  
DS/0043/VII  
Ö 12.3  
Handlungsempfehlung: Beschleunigte Umsetzung des B-Planverfahrens 11-43, Nahversorgung Weiße Taube verbessern
DS/0038/VII  
Ö 12.4  
Neuer Wirtschaftspreis für Lichtenberg Bezug DS Nr. 2122/VI
DS/0079/VII  
Ö 12.5  
Workshops zum Beteiligungsverfahren Bürgerhaushalt 2014 für alle Interessierten öffnen  
Enthält Anlagen
DS/0142/VII  
Ö 12.6  
Namensänderung des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung  
DS/0288/VII  
Ö 13     Anträge zur Beschlussfassung      
Ö 13.1  
Öffnungszeiten in der Schwimmhalle Sewanstraße  
Enthält Anlagen
DS/0296/VII  
Ö 13.2  
Bezahlbares Wohnen in Lichtenberg und Wohnungsneubau - Bündnis für Wohnen  
Enthält Anlagen
DS/0298/VII  
Ö 13.3  
Keine Infostände zur Koranverteilung in Lichtenberg  
DS/0232/VII  
Ö 13.4  
Baumleitplanung in Lichtenberg aktualisieren und ökologisieren  
DS/0253/VII  
Ö 13.5  
Geschwindigkeitskontrollen an der Frankfurter Allee verbessern  
DS/0254/VII  
Ö 13.6  
Das Aus für Mobilitätshelfer verhindern - Begleitservice des VBB fortsetzen  
Enthält Anlagen
DS/0256/VII  
Ö 13.7  
Bürgerbeteiligung weiter entwickeln und Ressourcen nutzen  
DS/0260/VII  
    24.05.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 13.7 - überwiesen
   

 

   
    06.06.2012 - Hauptausschuss
    Ö 6.3 - vertagt
    Die Drucksache wird vertagt, die Stellungnahmen der Fachausschüsse liegen noch nicht vor

Die Drucksache wird vertagt, die Stellungnahmen der Fachausschüsse liegen noch nicht vor.

 

Ausdruck vom: 08.10.2012

Seite: 1/3

 

   
    07.06.2012 - Ökologische Stadtentwicklung
    Ö 6.6 - erledigt
    Der Hauptausschuss ist federführend, die Stellungnahme lautet: „1

Der Hauptausschuss ist federführend, die Stellungnahme lautet: „1. Der Ausschuss unterstützt das Anliegen. 2. Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass für die Realisierung dieses Anliegens die entsprechenden finanziellen und personellen Kapazitäten bereitgestellt werden müssen.“

Abstimmung: 12 / 0 / 0

   
    13.06.2012 - Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung
    Ö 9.1 - erledigt
   

 

   
    01.08.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt.

   
    05.09.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung

Stadtrat Nünthel führte in das Thema ein und berichtete zum Stand der Erarbeitung eines Konzeptes zur Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung. Durchschnittlich gibt es 600 Baugenehmigungen pro Jahr. Die Verwaltung führte 2012 27 Bürgerversammlungen durch und lud zu 7 Beiratssitzungen ein. Herr Nünthel sprach von Schwierigkeiten, die im Zuge von Personaleinsparungen sich weiter verschärfen. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde ausgeschrieben. Die BVV wird voraussichtlich im Dezember eine Vorlage bekommen.

 

Es wurden einige Änderungen des Antragstextes besprochen, die die einreichende Fraktion übernommen hat. Die Stellungnahme des Fachausschusses lag vor. Der Ausschuss diskutierte den Wirkungskreis des Antrages. Dieser soll sich nicht nur auf das Ressort Stadtentwicklung beschränken.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der DS/0260/VII in folgender geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen - auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen -, in ein Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können.

 

2. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

 

3. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

 

4. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

 

5. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

 

6. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

 

7. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

 

8. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis 12 / 0 / 0

 

Ausdruck vom: 08.10.2012

Seite: 1/5

 

   
    20.09.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Punkte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung in Lichtenberg zu prüfen - auch in Hinblick auf personelle und finanzielle Auswirkungen - , in einem Konzept Bürgerbeteiligung darzustellen und gegebenenfalls umzusetzen.

 

  1. Die Bürgerschaft soll möglichst schon am Beginn von Planungs- und/oder Vorhabenprozessen in einer sogenannten „Grundsatzanhörung“ zu Raumordnungs- und Standortsbestimmungsverfahren sowie Umsetzungsverfahren befragt werden. Eine Grundsatzanhörung sollte ergebnisoffen gestaltet sein, damit Vorschläge und Ideen der Bürgerschaft in die Planungsgegenstände oder Vorhaben einfließen können. 

 

  1. Bei Vorhabenplanungen beziehungsweise bei Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes soll die Bürgerschaft in Hinsicht der Akzeptanz bezüglich des geplanten Projektes oder Vorhabens auf eventuelle Alternativvorschläge oder Ergänzungsvorschläge befragt werden.

 

  1. Wenn keine rechtlichen Bedenken beziehungsweise Einschränkungen vorliegen, sollen Unterlagen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes öffentlich und in aktueller Fassung für die Bürger_innen zugänglich sein. Hierzu sind an mindestens einem zentralen und gut zugänglichen Ort im Bezirk die aktuellsten Unterlagen in angemessener Anzahl zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Nicht-Veröffentlichung von Unterlagen wird ausgewiesen und begründet. Auch mögliche Kopiervorlagen sowie die Möglichkeit von (durch die Bürger_innen zu bezahlenden) Kopien sollten den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Hierbei sind die Kosten für Kopien maximal kostendeckend zu erheben.

 

  1. Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes sollen auf einer zentralen und allgemein zugänglichen Bürgerbeteiligungsplattform des Bezirksamtes/Land Berlin im Internet eingestellt werden. Alle Unterlagen sollen, wenn keine rechtlichen Bedenken vorliegen und keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, zum Download bereitgestellt werden.

 

  1. Betreffen mögliche Bekanntmachungen und Änderungen zu Planungsgegenständen, Vorhaben oder Durchführungen des Bezirksamtes direkt Anwohner_innen beziehungsweise Bewohner_innen der betroffenen Grundstücke, sind diese schriftlich über die Neuerungen und Veränderungen zu informieren.

 

  1. Bei den Beteiligungsformen sind angemessene Fristen zu beachten, damit eine Bürgerbeteiligung möglich ist. Eingegangene Einwendungen sollen durch den Planungsträger beziehungsweise durch das Bezirksamt mit dem Einwendeführer diskutiert werden.

 

  1. Bei Bedarf werden in äußerst komplexen Situationen Vermittler_innen oder Schlichter_innen zwischen Verwaltung/Politik und Bürgerschaft, so genannte  Bürgeranwält_innen (BüAn), eingesetzt, die ehrenamtlich arbeiten. Diese achten auf sachliche Diskussionen und Argumentationen. Die BüAn sollen aufgrund von Eignungen und Sachkenntnissen durch die Bezirksverordnetenversammlung für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt ernannt werden.

 

  1. Kosten für Bürgerbeteiligungsverfahren müssen in die Kostenberechnung von Projekten einfließen. Diese sind gegenstandsbezogen darzustellen.
   
    21.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 14.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 13.8  
Installation von Restrot - Ampeln  
DS/0261/VII  
Ö 13.9  
Kleinere Klassen an Gymnasien  
DS/0262/VII  
Ö 13.10  
Teilnahme der Verordneten der BVV Lichtenberg an Abgeordnetenwatch  
DS/0266/VII  
Ö 13.11  
Wartehäuschen für die Buslinie 296/396  
DS/0271/VII  
Ö 13.12  
Kein weiterer Stellenabbau in den Bezirken  
Enthält Anlagen
DS/0272/VII  
Ö 13.13  
Lärmschutz entlang der Bahntrasse Pablo-Picasso-Straße/Egon-Erwin-Kisch-Straße  
DS/0275/VII  
Ö 13.14  
Soziale Verantwortung wahrnehmen - Finanzielle Spielräume für Lichtenberg nutzen  
DS/0284/VII  
Ö 13.15  
Sonderausschuss zum Kulturhaus Karlshorst  
Enthält Anlagen
DS/0286/VII  
Ö 14  
Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung      
Ö 15     Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme      
Ö 15.1  
Informationen zum Lichtenberger Schulnetz  
Enthält Anlagen
DS/0283/VII  
               
 
 

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