Drucksache - DS/0172/VII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0172/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht die Doberaner Straße von der Ribnitzer Straße (ca. 20 Meter hinter der Einmündung) bis zum Ende des Geländes der Gemeinschaftsschule (zwischen den Grundstücken Doberaner Straße 57 und 58 - vor dem Fußweg zum Hechtgraben) nach § 4 Berliner Straßengesetz als öffentliches Straßenland einzuziehen und diese zu entwidmen. In das entsprechende Verfahren ist der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr einzubeziehen. Anschließend ist die Fläche der Straße an beiden Enden jeweils mit einem Tor und ggf. noch erforderlichen Zaunteilen zu schließen (ein Außenzaun ist zu beiden Seiten der Straße bereits vorhanden).
Bis zur Umsetzung wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs angeregt.
Begründung: Mit Beginn des Schuljahres 2011/12 wurde aus der Schule im Grünen (Grundschule) eine aufwachsende Gemeinschaftsschule. Dazu wurde unter anderem das Gebäude Doberaner Straße 55 für die Sekundarstufe 1 der Gemeinschaftsschule zugeordnet. Dieses befindet sich ebenso wie die Turnhalle für die Klassen 4-6 auf der anderen Seite der Doberaner Straße als das Schulgebäude für die 4.-6. Klassen, in welchem sich wiederum auch die Essensversorgung für die 7. Klassen befindet. Dies bedeutet, dass regelmäßig Schülerinnen und Schüler die Doberaner Straße queren. Die zurzeit die Doberaner Straße nutzenden Fahrzeuge können über die Straße „Am Hechtgraben“ und die Kühlungsborner Straße in den hinteren Teil der Doberaner Straße gelangen. Dies stellt keinen wirklichen Umweg dar und die Zahl der Fahrzeuge dürfte im Verhältnis zu den regulär diese Straßen nutzenden Fahrzeugen eher gering sein, so dass dies zu keiner übermäßigen zusätzlichen Belastung führt. Im Interesse der Sicherheit der Kinder und um das Gelände der Gemeinschaftsschule auch optisch zu einem zusammengehörenden Gelände gestalten zu können, ist die Sperrung eines Teils der Doberaner Straße erforderlich.
Begründung der Dringlichkeit: Da mit Beginn des neuen Schuljahres im Schulgebäude Doberaner Str. 53 eine Schulanfangsphase eingerichtet wird, ist schnelles Handeln erforderlich.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht die Doberaner Straße von der Ribnitzer Straße (ca. 20 Meter hinter der Einmündung) bis zum Ende des Geländes der Gemeinschaftsschule (zwischen den Grundstücken Doberaner Straße 57 und 58 - vor dem Fußweg zum Hechtgraben) nach § 4 Berliner Straßengesetz als öffentliches Straßenland einzuziehen und diese zu entwidmen. In das entsprechende Verfahren ist der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr einzubeziehen. Anschließend ist die Fläche der Straße an beiden Enden jeweils mit einem Tor und ggf. noch erforderlichen Zaunteilen zu schließen (ein Außenzaun ist zu beiden Seiten der Straße bereits vorhanden).
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0
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