Auszug - Gemeinschaftsschule - Sicherheit für Schülerinnen und Schüler schaffen
Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Öffentliche Ordnung und Verkehr, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion DIE LINKE. in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Doberaner Straße von der Ribnitzer Straße (ca. 20 Meter hinter der Einmündung) bis zum Ende des Geländes der Gemeinschaftsschule (zwischen den Grundstücken Doberaner Straße 57 und 58 - vor dem Fußweg zum Hechtgraben) nach § 4 Berliner Straßengesetz als öffentliches Straßenland einzuziehen und diese zu entwidmen. In das entsprechende Verfahren ist der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr einzubeziehen.
Anschließend ist die Fläche der Straße an beiden Enden jeweils mit einem Tor und ggf. noch erforderlichen Zaunteilen zu schließen (ein Außenzaun ist zu beiden Seiten der Straße bereits vorhanden).
Bis zur Umsetzung wird die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs angeregt. |
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