Drucksache - DS/0270/VII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin legt die nachstehende Vorlage Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 6 der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Die sich als Nachfolger der ausgeschiedenen Schiedsperson zur Wahl stellenden Personen sind der Anlage zu entnehmen.

 

Das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. S. 109) wird durch das Schiedsamt durchgeführt. Diese Aufgaben werden von Schiedsfrauen bzw. Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.

 

 

 

 

 

 


                                                        Anlage

 

 

 

Vorschlagsliste zur Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk

Berlin-Lichtenberg 6

 

 

Für den Schiedsamtsbezirk Berlin-Lichtenberg 6 stehen zur Wahl:

 

1. Buschmann, Babett              49 Jahre

              13053 Berlin

 

2. Mettke, Hans-Dieter              72 Jahre

              13053 Berlin

 

3. Neumann, Beate              37 Jahre

              10318 Berlin

 

4. Rienäcker, Alfred              62 Jahre

              10318 Berlin

 

5. Schultz, Marion              44 Jahre

              13057 Berlin

 

 

Alle genannten Personen haben die Bereitschaft zur Übernahme des Schiedsamtes gegenüber dem Bezirkswahlamt schriftlich erklärt und Lebensläufe eingereicht.

 

 
 

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