Drucksache - IX/0423
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Der Ältestenrat besteht gemäß § 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung aus einer von der BVV, dem Stärkeverhältnis der Fraktionen folgend, zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern sowie dem Vorsteher / der Vorsteherin und dem Stellvertreter/, der Stellvertreterin und den Fraktionsvorsitzenden. Der Vorsteher / die Vorsteherin, der Stellvertreter / die Stellvertreterin und die Fraktionsvorsitzenden werden auf die Stellen derjenigen Fraktion angerechnet, der sie angehören. Hieraus ergibt sich folgende Sitzverteilung:
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Legende
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