Drucksache - VIII/1100
In der Sitzung der BVV am 18.06.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste überwiesen:
Drs. VIII/1100 Das Bezirksamt wird ersucht, Dienstleistungen des Standesamtes Treptow-Köpenick verstärkt online anzubieten. Dabei sollte es möglich werden, den Termin zur Beratung, aber auch zur Anmeldung der Eheschließung online über das Terminbuchungsportal des Landes Berlin zu vereinbaren, wie es bereits in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Spandau und Steglitz-Zehlendorf der Fall ist. Ebenso ist perspektivisch zu ermöglichen, dass sich die Eheschließenden online einen Wunschtermin für die Hochzeit beim Standesamt 12 Monate in der Zukunft reservieren können. Die Reservierung wird dabei erst verbindlich, wenn die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt der Eheleute angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.11.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:8:2) die Ablehnung des Antrages.
2. Beschlussempfehlung: In der Sitzung der BVV am 10.12.2020 wurde die ablehnende Beschlussempfehlung zur nachfolgenden Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste überwiesen:
Drs. VIII/1100 Das Bezirksamt wird ersucht, Dienstleistungen des Standesamtes Treptow-Köpenick verstärkt online anzubieten. Dabei sollte es möglich werden, den Termin zur Beratung, aber auch zur Anmeldung der Eheschließung online über das Terminbuchungsportal des Landes Berlin zu vereinbaren, wie es bereits in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Spandau und Steglitz-Zehlendorf der Fall ist. Ebenso ist perspektivisch zu ermöglichen, dass sich die Eheschließenden online einen Wunschtermin für die Hochzeit beim Standesamt 12 Monate in der Zukunft reservieren können. Die Reservierung wird dabei erst verbindlich, wenn die Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt der Eheleute angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.12.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (1:7:4) die Ablehnung des Antrages.
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