Drucksache - VIII/1007  

 
 
Betreff: Tempohome Quittenweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBzBm
Verfasser:Denis Henkel 
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Bezirksregion 09 Altglienicke
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
30.01.2020 
32. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
05.03.2020 
33. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 20.01.2020, AfD
Schriftliche Beantwortung, 03.02.2020, BzBm

  1. Welche Informationen hat das Bezirksamt über die Verlängerung der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung für das Containerdorf (Tempohome) am Quittenweg in Altglienicke?
  2. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für die Fläche?
  3. Welche Pläne verfolgt der Senat für die Fläche nach Kenntnis des Bezirksamts?
  4. Inwieweit war das Bezirksamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen?
  5. Wann fanden Gespräche des Bezirksamts mit dem Senat, anderen Landesbehörden oder landeseigenen Gesellschaften über die Fortführung des Tempohomes statt und durch wen war das Bezirksamt daran jeweils vertreten?
  6. Wie unterstützt das Bezirksamt die Anwohner, um sich gegen die Verlängerung zu wehren?

Hierzu antwortet das Bezirksamt:

  1. Welche Informationen hat das Bezirksamt über die Verlängerung der Bau- bzw. Betriebsgenehmigung für das Containerdorf (Tempohome) am Quittenweg in Altglienicke?

Antwort zu 1.

Das Bezirksamt hat den Tagesspiegel-Artikel vom 12.01.2020 https://www.tagesspiegel.

de/berlin/containerdoerfer-in-berlin-senat-will-tempohomes-weiterbetreiben/25425020.html sowie die Reaktion der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenIAS) in Form einer Pressemitteilung (PM) am Tag darauf https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.882711.php zur Kenntnis genommen.

Auf telefonische Nachfrage erhielt das Stadtentwicklungsamt am 14.01.2020 Kenntnis, dass die Baugenehmigung über den Betrieb einer temporären Wohnanlage mit Gemeinschaftsanlagen in Containerbauweise zur Unterbringung von maximal 252 Flüchtlingen für weitere drei Jahre am 16.12.2019 genehmigt wurde. Die Genehmigung für drei Jahre erfolgte vorsorglich, um eine weitere Nutzung zu ermöglichen, heißt jedoch nicht, dass über den gesamten Genehmigungszeitraum eine faktische Nutzung zur Unterbringung für Geflüchtete erfolgt. Zum Standort Quittenweg führt SenIAS in ihrer Pressemitteilung weiterhin aus: „Gespräche dauern noch an – SenIAS strebt Weiternutzung des Standortes bis 31.12.2020 an.“ Eine endgültige Entscheidung ist dementsprechend noch nicht getroffen worden.

  1. Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für die Fläche?

Antwort zu 2.

Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass das Tempohome Quittenweg freigezogen wird. Perspektivisch ergänzt das Stadtentwicklungsamt: Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport dargestellt. Für eine Nachnutzung der Fläche kommen Sportzwecke in Frage (ungedeckte Sportanlage). Alternativ bedarf es für die Nachnutzung eines Bebauungsplans. Im Rahmen der Erstellung des Infrastrukturkonzepts SIKO 2016 (Stand Dez. 2017) erfolgte eine Zuordnung/Votierung durch Sport.

  1. Welche Pläne verfolgt der Senat für die Fläche nach Kenntnis des Bezirksamts?

Antwort zu 3.

Wie der PM vom 13.01.2020 zu entnehmen ist, strebt der Senat eine Weiternutzung bis Ende 2020 an. Die Gespräche dazu dauern an. Lt. Stadtentwicklungsamt hat der Senat für die Fläche ein Wohnbaupotenzial im Wohnbauflächeninformationssystem WoFIS des Landes Berlin eingetragen. Dieser Eintrag ist als Dissens zum Bezirk gekennzeichnet, da er den Vorstellungen des Bezirks widerspricht (siehe Antwort zu 2.). Dieser Dissens ist sowohl im SIKo und im WoFIS eingetragen.

  1. Inwieweit war das Bezirksamt in das Genehmigungsverfahren einbezogen?

Antwort zu 4.

Die untere Naturschutzbehörde wurde im Baugenehmigungsverfahren durch die Oberste Bauaufsicht am 20.09.2019 in eigener fachlicher Zuständigkeit beteiligt. Es wurde abgefragt, ob die seinerzeit abgegebene naturschutzfachliche Stellungnahme noch Gültigkeit besitze. Die naturschutzfachliche Stellungnahme wurde mit Auflagenmodifizierungen und Änderungen der zeitlichen Abläufe am 22.11.2019 an die Oberste Bauaufsicht gesendet. Lt. Stadtentwicklungsamt war entgegen der üblichen Vorgehensweise der Fachbereich Stadtplanung nicht in das Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Baugenehmigung einbezogen. Die bezirkliche Bauaufsicht erhielt Kenntnis über das Baugenehmigungsverfahren über den parallel laufenden Antrag auf Befreiung von der EnEV, dessen Bearbeitung formal in die bezirkliche Zuständigkeit fällt. Dieses Verfahren ist gegenwärtig noch in Bearbeitung.

  1. Wann fanden Gespräche des Bezirksamts mit dem Senat, anderen Landesbehörden oder landeseigenen Gesellschaften über die Fortführung des Tempohomes statt und durch wen war das Bezirksamt daran jeweils vertreten?

Antwort zu 5.

Am 09.07.2019 wurde in einem Telefongespräch zwischen dem Staatsekretär Herrn Tietze und dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister Herrn Klemm das Auslaufen der Baugenehmigung und die Duldung der weiteren Vorgehensweise bis zur Besprechung vereinbart. Es gab eine gemeinsame Austauschrunde am 19.08.2019. Für das Bezirksamt haben der Bezirksbürgermeister, der stellvertretende Bezirksbürgermeister, sowie die Bereiche Stadtplanung und Integration teilgenommen. Eine Einigung wurde nicht erzielt.

  1. Wie unterstützt das Bezirksamt die Anwohner, um sich gegen die Verlängerung zu wehren?

Antwort zu 6.

Das Bezirksamt bietet im Bürgeramt I. seit vielen Jahren eine allgemeine Rechtsberatung an – siehe unter https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/
amtfuer-buergerdienste/buergeramt/artikel.481395.php.

 
 

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