Auszug - Personalserviceagenturen der Arbeitsagentur Süd
Nachfragen: Frau Gelbke: Mit der Antwort der Großen
Anfrage kommt sie sich ein wenig hilflos vor, der Dank kommt ihr dabei nicht so
recht über die Lippen. Es war eine sehr detaillierte Anfrage, die extrem knapp
beantwortet wurde. Offensichtlich können viele Fragen nicht beantwortet werden.
Insofern hat sie auch Probleme, Nachfragen zu stellen. Die Fraktion BüGr wird
an dem Thema dran bleiben. Frau Bräuer: Ist ähnlich irritiert, gibt aber
zu, dass die Anfrage aus der Sicht des BA sicher schwierig zu beantworten ist.
Frage 2 und 3 sind ungenügend beantwortet. Zu Frage 2: Wie ist die Frage nach
dem wirtschaftlichsten Anbieter untersetzt, ist das lediglich auf den
Kostenfaktor reduziert? Zur Frage 4: Es muss doch möglich sein, zu sagen,
wohin, in welche Aufgabenfelder die Arbeitnehmer verliehen werden und in welchem
Zeitraum? Zur Frage 8: Ist da nur eine Qualifizierung im Arbeitsprozess
vorgesehen oder gibt es auch Möglichkeiten von Lehrgängen? BzBm Dr.
Ulbricht: Man muss auch mal auf seiner eigenen Ebene bleiben. Und die
Wirkung oder Nichtwirkung der PSA gehört eigentlich nicht in den
Geschäftsbereich des BA und nicht in die Kommunikation zwischen BVV und BA. Es
gibt für die Fraktion die Möglichkeit, über ihren Bundestagsabgeordneten oder
Abgeordnete des AHvB solche Fragen zu stellen und zu einer Bewertung zu kommen.
Die Agentur hat sich strikt geweigert, zu einigen internen Fragen Stellung zu
nehmen (s. 1. Satz der Beantwortung). Ausschreibungen z.B. erfolgen von
Nürnberg aus mit ganz bestimmten Regularien. Örtliche Konzepte da
unterzubringen, ist überhaupt nicht drin. Bittet um Verständnis dafür, dass das
BA hier selbst wenig tun kann und lediglich auf die Informationsfreudigkeit der
Agentur Berlin-Süd angewiesen ist. Der BzVV stellt
fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist. Die Große
Anfrage wird wie folgt beantwortet: Grundsätzlich
wird darauf hingewiesen, dass die Agentur Berlin-Süd nicht der Kontrolle der
Bezirksverordnetenversammlung unterliegt. 1.
Wie ist das
Resümee (Stand 31.12.2004) bezüglich der Personalserviceagenturen (PSA) für den
Arbeitsagenturbezirk Berlin-Süd ? Wie viele PSA gab und gibt es? Wie viele
arbeiten noch? Wo befinden sie sich? An welche Zielgruppen richten sie sich im
einzelnen? Wie wurden/werden Akademiker dabei berücksichtigt? Antwort: Im
Agenturbereich Süd gibt es derzeit 9 Personalserviceagenturen (PSA) mit 496
Plätzen, davon waren zum 31.12.04 insgesamt 357 Plätze besetzt. Die in der Anlage 1 aufgeführten PSAen sind für
die benannten Zielgruppen eingerichtet. Die Angaben sind auch unter
“arbeitsagentur.de” unter der jeweiligen Agentur veröffentlicht. Für
Akademiker ist keine PSA eingerichtet, hierfür gab es in Berlin keine
Nachfrage. 2.
Fanden für die
PSA ursprünglich Ausschreibungen statt? Wie wurden potentielle Interessenten
informiert? Welche formalen und inhaltlichen Kriterien mussten die Bewerber
erfüllen? Wie viele Bewerber gab es? Welche Entscheidungsgründe hatten
Priorität für Zustimmung bzw. Ablehnung der Bewerber? Hat das BA Einfluss
darauf genommen, dass Bewerber aus dem Bezirk eine Chance erhielten – wenn ja,
wie? Antwort: Ausschreibungen haben im Bundesausschreibungsblatt
stattgefunden. Die formal zu erfüllenden Kriterien werden in der
Ausschreibung in einer Leistungsbeschreibung veröffentlicht. Das
Vergabeverfahren richtet sich nach der Vergabeordnung (VgV) und der
Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Den Zuschlag hat jeweils der nach den Gesamtumständen
wirtschaftlichste Anbieter erhalten. 3.
Welche konzeptionellen Vorgaben für die
Einrichtung von PSA hatte das Arbeitsamt gegeben (Vertragslaufzeiten,
Zielvorgaben, Vertragsgestaltung mit den Erwerbslosen, Qualifizierung des
PSA-Personals)? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Arbeitsamt gegenüber den
PSA bei Abweichung von diesen Vorgaben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2 Weitergehende Angaben über interne oder auch
vertragliche Festlegungen werden durch die AA Süd nicht gemacht. 4.
Wie viele Bürger
und Bürgerinnen hat das Arbeitsamt Süd an die PSA überwiesen? Wie hoch sind die
Anteile an EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, -hilfe und Sozialhilfe? Wie
viele wurden wirklich in den PSA beschäftigt (bitte nach Trägern und
Zielgruppen: Akademiker, gewerbliche und kaufmännische Angestelle, gewerbliche
Helfer, Jugendliche)? Antwort: Die Kunden, die einer Förderung mittels PSA bedürfen,
erhalten einen Vermittlungsvorschlag für die in Frage kommende PSA. Der
jeweilige PSA-Arbeitgeber führt ein Auswahlverfahren aus den
Vermittlungsvorschlägen wie in einem üblichen Einstellungsprozess durch. Zum 31.12.04 waren 357 Arbeitnehmer in PSAen
beschäftigt. Die durchschnittliche Verleihquote zum 30.11.04 betrug 66,6 %.
Eine Differenzierung nach Träger und Zielgruppe, wie in der Frage gewünscht,
ist nicht möglich. Die Anteile der berücksichtigten Alg- und
Alhi-Bezieher können nicht beantwortet werden. Ausschließlich
Sozialhilfebezieher werden kaum in PSAen vermittelt worden sein. 5.
Wie weit
waren/sind außer der Agentur für Arbeit die Jobcentren, das Sozial- und das
Jugendamt in die PSA eingebunden? Antwort: Das Sozialamt und das Jugendamt sind gegenwärtig nicht
in die Arbeit der PSA einbezogen. 6.
Hat die
Arbeitsagentur Süd eine Auswertung der PSA schon einmal vorgenommen –
insbesondere nach dem sehr schnellen Auflösen der PSA für Akademiker Ende 2003? Gibt es einen Überblick, welche Gelder für PSA bisher
gezahlt und verbraucht wurden? Antwort: Neben laufenden Auswertungen der Arbeit der PSAen
(u.a. Arbeitnehmer-, Verleih- und Vermittlungsquote) sind die PSAen zu ihrer
Arbeit vertraglich berichtspflichtig. 7.
Wie schätzt das
BA die Konkurrenzsituation von PSA und privaten Personalvermittlern und
Zeitarbeitsfirmen ein? Antwort: Nach Auffassung der AA Berlin Süd ist Sie vorhanden
und erwünscht. 8.
Inwieweit haben
nach Einschätzung des BA die PSA ihren Qualifizierungs- auftrag erfüllt? Antwort: Die PSAen führen einzelfallbezogen am Bedarf
orientierte häufig auch einsatzbezogene Qualifizierungen durch. Dr.
Klaus Ulbricht |
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