Auszug - Personalserviceagenturen der Arbeitsagentur Süd  

 
 
36. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 24.02.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1168 Personalserviceagenturen der Arbeitsagentur Süd
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA
  Ulbricht, Klaus
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

Nachfragen:

Nachfragen:

Frau Gelbke: Mit der Antwort der Großen Anfrage kommt sie sich ein wenig hilflos vor, der Dank kommt ihr dabei nicht so recht über die Lippen. Es war eine sehr detaillierte Anfrage, die extrem knapp beantwortet wurde. Offensichtlich können viele Fragen nicht beantwortet werden. Insofern hat sie auch Probleme, Nachfragen zu stellen. Die Fraktion BüGr wird an dem Thema dran bleiben. Frau Bräuer: Ist ähnlich irritiert, gibt aber zu, dass die Anfrage aus der Sicht des BA sicher schwierig zu beantworten ist. Frage 2 und 3 sind ungenügend beantwortet. Zu Frage 2: Wie ist die Frage nach dem wirtschaftlichsten Anbieter untersetzt, ist das lediglich auf den Kostenfaktor reduziert? Zur Frage 4: Es muss doch möglich sein, zu sagen, wohin, in welche Aufgabenfelder die Arbeitnehmer verliehen werden und in welchem Zeitraum? Zur Frage 8: Ist da nur eine Qualifizierung im Arbeitsprozess vorgesehen oder gibt es auch Möglichkeiten von Lehrgängen? BzBm Dr. Ulbricht: Man muss auch mal auf seiner eigenen Ebene bleiben. Und die Wirkung oder Nichtwirkung der PSA gehört eigentlich nicht in den Geschäftsbereich des BA und nicht in die Kommunikation zwischen BVV und BA. Es gibt für die Fraktion die Möglichkeit, über ihren Bundestagsabgeordneten oder Abgeordnete des AHvB solche Fragen zu stellen und zu einer Bewertung zu kommen. Die Agentur hat sich strikt geweigert, zu einigen internen Fragen Stellung zu nehmen (s. 1. Satz der Beantwortung). Ausschreibungen z.B. erfolgen von Nürnberg aus mit ganz bestimmten Regularien. Örtliche Konzepte da unterzubringen, ist überhaupt nicht drin. Bittet um Verständnis dafür, dass das BA hier selbst wenig tun kann und lediglich auf die Informationsfreudigkeit der Agentur Berlin-Süd angewiesen ist.

Der BzVV stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Agentur Berlin-Süd nicht der Kontrolle der Bezirksverordnetenversammlung unterliegt.

 

 

1.      Wie ist das Resümee (Stand 31.12.2004) bezüglich der Personalserviceagenturen (PSA) für den Arbeitsagenturbezirk Berlin-Süd ? Wie viele PSA gab und gibt es? Wie viele arbeiten noch? Wo befinden sie sich? An welche Zielgruppen richten sie sich im einzelnen? Wie wurden/werden Akademiker dabei berücksichtigt?

 

Antwort:

Im Agenturbereich Süd gibt es derzeit 9 Personalserviceagenturen (PSA) mit 496 Plätzen, davon waren zum 31.12.04 insgesamt 357 Plätze besetzt.

Die in der Anlage 1 aufgeführten PSAen sind für die benannten Zielgruppen eingerichtet. Die Angaben sind auch unter “arbeitsagentur.de” unter der jeweiligen Agentur veröffentlicht.

 

Für Akademiker ist keine PSA eingerichtet, hierfür gab es in Berlin keine Nachfrage.

 

 

2.      Fanden für die PSA ursprünglich Ausschreibungen statt? Wie wurden potentielle Interessenten informiert? Welche formalen und inhaltlichen Kriterien mussten die Bewerber erfüllen? Wie viele Bewerber gab es? Welche Entscheidungsgründe hatten Priorität für Zustimmung bzw. Ablehnung der Bewerber? Hat das BA Einfluss darauf genommen, dass Bewerber aus dem Bezirk eine Chance erhielten – wenn ja, wie?

 

Antwort:

Ausschreibungen haben im Bundesausschreibungsblatt stattgefunden.

 

Die formal zu erfüllenden Kriterien werden in der Ausschreibung in einer Leistungsbeschreibung veröffentlicht. Das Vergabeverfahren richtet sich nach der Vergabeordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).

Den Zuschlag hat jeweils der nach den Gesamtumständen wirtschaftlichste Anbieter erhalten.

 

 

3.       Welche konzeptionellen Vorgaben für die Einrichtung von PSA hatte das Arbeitsamt gegeben (Vertragslaufzeiten, Zielvorgaben, Vertragsgestaltung mit den Erwerbslosen, Qualifizierung des PSA-Personals)? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Arbeitsamt gegenüber den PSA bei Abweichung von diesen Vorgaben?

 

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2

Weitergehende Angaben über interne oder auch vertragliche Festlegungen werden durch die AA Süd nicht gemacht.

 

 

4.      Wie viele Bürger und Bürgerinnen hat das Arbeitsamt Süd an die PSA überwiesen? Wie hoch sind die Anteile an EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, -hilfe und Sozialhilfe? Wie viele wurden wirklich in den PSA beschäftigt (bitte nach Trägern und Zielgruppen: Akademiker, gewerbliche und kaufmännische Angestelle, gewerbliche Helfer, Jugendliche)?

 

Antwort:

Die Kunden, die einer Förderung mittels PSA bedürfen, erhalten einen Vermittlungsvorschlag für die in Frage kommende PSA. Der jeweilige PSA-Arbeitgeber führt ein Auswahlverfahren aus den Vermittlungsvorschlägen wie in einem üblichen Einstellungsprozess durch.

Zum 31.12.04 waren 357 Arbeitnehmer in PSAen beschäftigt. Die durchschnittliche Verleihquote zum 30.11.04 betrug 66,6 %. Eine Differenzierung nach Träger und Zielgruppe, wie in der Frage gewünscht, ist nicht möglich.

 

Die Anteile der berücksichtigten Alg- und Alhi-Bezieher können nicht beantwortet werden. Ausschließlich Sozialhilfebezieher werden kaum in PSAen vermittelt worden sein.

 

 

5.      Wie weit waren/sind außer der Agentur für Arbeit die Jobcentren, das Sozial- und das Jugendamt in die PSA eingebunden?

 

Antwort:

Das Sozialamt und das Jugendamt sind gegenwärtig nicht in die Arbeit der PSA einbezogen.

 

 

6.      Hat die Arbeitsagentur Süd eine Auswertung der PSA schon einmal vorgenommen – insbesondere nach dem sehr schnellen Auflösen der PSA für Akademiker Ende 2003?

Gibt es einen Überblick, welche Gelder für PSA bisher gezahlt und verbraucht wurden?

 

Antwort:

Neben laufenden Auswertungen der Arbeit der PSAen (u.a. Arbeitnehmer-, Verleih- und Vermittlungsquote) sind die PSAen zu ihrer Arbeit vertraglich berichtspflichtig.

 

 

7.      Wie schätzt das BA die Konkurrenzsituation von PSA und privaten Personalvermittlern und Zeitarbeitsfirmen ein?

 

Antwort:

Nach Auffassung der AA Berlin Süd ist Sie vorhanden und erwünscht.

 

8.      Inwieweit haben nach Einschätzung des BA die PSA ihren Qualifizierungs- auftrag erfüllt?

 

Antwort:

Die PSAen führen einzelfallbezogen am Bedarf orientierte häufig auch einsatzbezogene Qualifizierungen durch.

 

Dr. Klaus Ulbricht


 


 
 

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