Drucksache - V/1168
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Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Agentur Berlin-Süd nicht der Kontrolle der Bezirksverordnetenversammlung unterliegt.
Antwort: Im Agenturbereich Süd gibt es derzeit 9 Personalserviceagenturen (PSA) mit 496 Plätzen, davon waren zum 31.12.04 insgesamt 357 Plätze besetzt. Die in der Anlage 1 aufgeführten PSAen sind für die benannten Zielgruppen eingerichtet. Die Angaben sind auch unter “arbeitsagentur.de” unter der jeweiligen Agentur veröffentlicht.
Für Akademiker ist keine PSA eingerichtet, hierfür gab es in Berlin keine Nachfrage.
Antwort: Ausschreibungen haben im Bundesausschreibungsblatt stattgefunden.
Die formal zu erfüllenden Kriterien werden in der Ausschreibung in einer Leistungsbeschreibung veröffentlicht. Das Vergabeverfahren richtet sich nach der Vergabeordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL). Den Zuschlag hat jeweils der nach den Gesamtumständen wirtschaftlichste Anbieter erhalten.
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2 Weitergehende Angaben über interne oder auch vertragliche Festlegungen werden durch die AA Süd nicht gemacht.
Antwort: Die Kunden, die einer Förderung mittels PSA bedürfen, erhalten einen Vermittlungsvorschlag für die in Frage kommende PSA. Der jeweilige PSA-Arbeitgeber führt ein Auswahlverfahren aus den Vermittlungsvorschlägen wie in einem üblichen Einstellungsprozess durch. Zum 31.12.04 waren 357 Arbeitnehmer in PSAen beschäftigt. Die durchschnittliche Verleihquote zum 30.11.04 betrug 66,6 %. Eine Differenzierung nach Träger und Zielgruppe, wie in der Frage gewünscht, ist nicht möglich.
Die Anteile der berücksichtigten Alg- und Alhi-Bezieher können nicht beantwortet werden. Ausschließlich Sozialhilfebezieher werden kaum in PSAen vermittelt worden sein.
Antwort: Das Sozialamt und das Jugendamt sind gegenwärtig nicht in die Arbeit der PSA einbezogen.
Gibt es einen Überblick, welche Gelder für PSA bisher gezahlt und verbraucht wurden?
Antwort: Neben laufenden Auswertungen der Arbeit der PSAen (u.a. Arbeitnehmer-, Verleih- und Vermittlungsquote) sind die PSAen zu ihrer Arbeit vertraglich berichtspflichtig.
Antwort: Nach Auffassung der AA Berlin Süd ist Sie vorhanden und erwünscht.
Antwort: Die PSAen führen einzelfallbezogen am Bedarf orientierte häufig auch einsatzbezogene Qualifizierungen durch.
Dr. Klaus Ulbricht |
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