Auszug - Schwerer Unfall mit Personenschaden am Fußgängerüberweg Oberspreestraße / Einmündung Bärenlauchstraße  

 
 
23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 4.15
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 17.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0643 Schwerer Unfall mit Personenschaden am Fußgängerüberweg Oberspreestraße / Einmündung Bärenlauchstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDTiefOrd
Verfasser:Andreé Bügel 
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschlussempfehlung
Ortsbezüge:Bezirksregion 05 Oberschöneweide

Zuständig ist die VLB.

Tempo 30 wurde vor und hinter dem Fußngerüberweg angeordnet und wird umgesetzt. Eine Beleuchtungsüberprüfung und Beschneidung der Sträucher erfolgt zeitnah.

 

Abstimmung: 3 / 10 / 0 abgelehnt.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 13.12.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelenheiten überwiesen:

 

 Drs. VIII/0643

Dem Bezirksamt Treptow Köpenick wird aus aktuellem Anlass empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an dem Fußgängerüberweg (FGÜ) Oberspreestraße / Einmündung Bärenlauchstraße folgende bauliche Maßnahmen durchgeführt werden:

1. Es soll eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um festzustellen, ob der FGÜ laut R-FGÜ 2001 durch eine Fußgänger-Lichtsignalanlage mit Akustikführung und Blindenleitplatten ersetzt werden muss.

2. Die Beleuchtungsanlage soll umgehend in den laut DIN 67523 vorgeschriebenen Zustand versetzt werden.

3. Als Sofortmaßnahme soll die Sicht auf die Aufstellfläche auf der südlichen Seite des Straßenkörpers der Oberspreestraße den Regeln entsprechend freigeschnitten werden. Dazu soll das Unterholz, welches die freie Sicht auf die südliche Aufstellfläche des FGÜ einschränkt, entfernt werden. Es ist keine Entfernung der Solitärgehölze nötig.

 

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.01.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:10:1) die Ablehnung des Antrages.


Abstimmungsergebnis: dafür: 3; dagegen: 10; Enthaltung: 1.


 
 

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