Drucksache - VIII/0643  

 
 
Betreff: Schwerer Unfall mit Personenschaden am Fußgängerüberweg Oberspreestraße / Einmündung Bärenlauchstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDTiefOrd
Verfasser:Andreé Bügel 
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschlussempfehlung
Ortsbezüge:Bezirksregion 05 Oberschöneweide
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
13.12.2018 
22. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
17.01.2019 
23. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
31.01.2019 
23. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
dringl. Antrag, 11.12.2018, AfD
Beschlussempfehlung, 17.01.2019, TiefOrd

In der Sitzung der BVV am 13.12.2018 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelenheiten überwiesen:

 

 Drs. VIII/0643

Dem Bezirksamt Treptow Köpenick wird aus aktuellem Anlass empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an dem Fußgängerüberweg (FGÜ) Oberspreestraße / Einmündung Bärenlauchstraße folgende bauliche Maßnahmen durchgeführt werden:

1. Es soll eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um festzustellen, ob der FGÜ laut R-FGÜ 2001 durch eine Fußgänger-Lichtsignalanlage mit Akustikführung und Blindenleitplatten ersetzt werden muss.

2. Die Beleuchtungsanlage soll umgehend in den laut DIN 67523 vorgeschriebenen Zustand versetzt werden.

3. Als Sofortmaßnahme soll die Sicht auf die Aufstellfläche auf der südlichen Seite des Straßenkörpers der Oberspreestraße den Regeln entsprechend freigeschnitten werden. Dazu soll das Unterholz, welches die freie Sicht auf die südliche Aufstellfläche des FGÜ einschränkt, entfernt werden. Es ist keine Entfernung der Solitärgehölze nötig.

 

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.01.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:10:1) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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