Auszug - 3. Lesung: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2018 und 2019  

 
 
10. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:35 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0252 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0167/10/17
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Frau Hölling erläutert, dass vom Jugendamt alle zusätzlichen Mittel bereits in die Titel zur Förderung (nach § 11, 13 (1) und 16 SGB VIII) eingestellt wurden. Außerdem erklärt Frau Hölling die unterschiedliche Finanzierung bei den Schülerclubs und den Schulstationen. Für die Schülerclubs werden die Mittel in auftragsweiser Bewirtschaftung von der Senatsverwaltung BJF zur Verfügung gestellt. Die Mittel für Schulstationen sind in der Globalsumme enthalten, die dem Bezirk zugewiesen wird.

Die Zuarbeiten des Jugendamtes zur entgeltfreien Nutzungsüberlassung von Grundstücken wurden noch nicht in den Haushaltsplan eingearbeitet. Die Korrekturen werden mit der Nachschiebeliste veranlasst.

Frau Hölling ergänzt, dass vom Jugendamt noch umfangreiche Erläuterungen zu den Bezirksregionen erarbeitet wurden und diese zusammen mit dem Fördervorschlag allen Mitgliedern des JHA zur Verfügung gestellt werden.

Es folgen die Präsentationen von Herrn Fischel zur Förderung der freien Träger und von Frau Hölling zur Finanzierung aus Sonderprogrammen. Die Präsentationen werden als Anlagen zum Protokoll gegeben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist von der Fortführung des Masterplans für Integration und Sicherheit auszugehen. Solange keine schriftliche Bestätigung der Senatsverwaltung vorliegt, kann aber keine verbindliche Zusage erteilt werden. Bei den Sonderprogrammen wird es sicherlich wieder einen vorzeitigen Maßnahmebeginn geben, so dass die Projekte auch ab dem 01.01.2018 weiter arbeiten können.

Die Bescheide zur Förderung nach § 11 SGB VIII bzw. die Zuwendungsverträge für § 13 (1) und § 16 SGB VIII dürfen erst nach Vorlage des HWR verschickt werden.

Die Differenz zwischen den Anträgen der Träger und gemäß den gesetzten Prämissen notwendigen Summen zur Förderung beträgt schätzungsweise 200.000 €. Herr Fischel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Ermittlung des genauen Differenzbetrages jeder Einzelantrag erst geprüft werden muss.

Auf Nachfrage von Herrn Werner, bestätigt Frau Hölling, dass die Titel für Zuwendungen untereinander deckungsfähig sind, also auch nach dem Beschluss des Haushaltsplanes zwischen diesen Titeln Veränderungen vorgenommen werden können. 

Die Verstärkung der Ansätze bei den Zuwendungstiteln um über 500.000 € wird von den Mitgliedern des Ausschusses sehr begrüßt. Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass trotzdem viele Einrichtungen noch weit von den Berliner Standards entfernt sind. Hier werden im Rahmen einer neuen Gesetzgebung zur Finanzierung der Jugendarbeit weitere Verbesserungen erwartet.

Herr Werner unterstützt die Feststellungen des Jugendamts zur fehlenden Kinder- und Jugendbeteiligung an der Entscheidungsfindung und das Bestreben, diese intensiv zu entwickeln. Gleichzeitig erinnert Herr Werner, die Evaluation und damit einhergehend die Qualitätsfrage nicht aus den Augen zu verlieren.

Die Fragen von Frau Kant werden von Frau Hölling beantwortet. (Anlage zum Protokoll)

Die offene Frage von Herrn Henkel aus der letztem JHA wird beantwortet. (Anlage zum Protokoll)

Auf die Nachfrage zum Ansatz beim Titel Aufwendungen für freie Mitarbeiter (öffentlichen Einrichtungen) erläutert Herr Neuhoff, dass gemäß Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 die Ansätze von 2017 nur überschritten werden dürfen, wenn die Honorare in verbindlichen Honorarordnungen im Rahmen der vorgegebenen Brandbreiten bzw. aufgrund einzelfallspezifischer Regelungen mit Zustimmung der Senatsverwaltung erhöht worden sind oder aufgrund gesetzlicher Regelungen voraussichtlich ein zusätzlicher Bedarf zwingend zu erwarten ist (mit Einzelfallbegründung).

Das die Mittel für die Honorare (in den öffentlichen Einrichtungen) jetzt grundsätzlich erst mal nicht mehr erhöht werden dürfen, ist eine sehr nachteilige Festlegung. Insbesondere da beim letzten Haushaltsplan dort die Mittel (durch Mehrheitsbeschluss des JHA) gekürzt wurden ergänzt Herr Werner.

Abstimmung zum Haushaltsplan:

                           EINSTIMMIG beschlossen.

 


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 06.09.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für einstimmig (15:0:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.


Abstimmungsergebnis: dafür: 15; dagegen: 0; Enthaltung: 0.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beantwortung Fragen aus dem JHA am 06.09.2017docx (75 KB)    
Anlage 2 2 Finanzierung über Sonderprogramme (46 KB)    

 
 

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