Auszug - Sicherheit im Baustellenbereich für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gewährleisten
Bezirksamt, Herr Papst – Kontrollpflicht obliegt der Anordnungsbehörde, Hinweise können gegeben werden, Fachbereich Tiefbau als Straßenbaulastträger nicht zuständig. Frau Stantien führt aus, dass es Anlässe für den Antrag gibt, beispielsweise in der Grünauer Straße ist der Gehweg durch eine Baustelle so eingeengt, dass Kinderwagen nicht passieren können. Der Antrag ist als Anregung an die Verwaltung zu verstehen, Hinweise sollen an die zuständigen Stellen weiter gegeben werden. Bezirksstadtrat Hölmer wirft ein, dass die Begehung der Straße Aufgabe des Fachbereichs Tiefbau ist. Bezirksamt, Herr Papst – Wenn uns der Hinweis erreicht, leiten wir das weiter. Herr Förster unterbreitet einen Vorschlag zur Formulierung, da die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde das Problem ist, solle auf die Genehmigung der Baustellen abgestellt werden. Vorgeschlagene Änderung wird von den antragsstellenden Fraktionen wie folgt übernommen: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei Genehmigung von Baustellen darauf zu achten, ob an Baustellen mit benutzungspflichtigen Radwegen eine Gefährdung für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgrund einer eingeschränkten Nutzungsbreite vorliegt. In diesen Fällen soll möglichst zeitnah veranlasst werden, dass temporär bis zum Baustellenabschluss eine alternative gefährdungsfreie Nutzung der Radverkehrsanlage, der Straße und / oder des Gehweges für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer geschaffen wird. Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung – Antrag wurde angenommen.
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 28.04.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau (federführend) sowie an den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten (mitberatend) überwiesen:
Drs. VII/1288 Das Bezirksamt wird ersucht, bei Begehungen von Straßen darauf zu achten, ob an Baustellen mit benutzungspflichtigen Radwegen eine Gefährdung für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgrund einer eingeschränkten Nutzungsbreite vorliegt. In diesen Fällen soll möglichst zeitnah veranlasst werden, dass temporär bis zum Baustellenabschluss eine alternative gefährdungsfreie Nutzung der Radverkehrsanlage, der Straße und / oder des Gehweges für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer geschaffen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2016 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Genehmigung von Baustellen mit benutzungspflichtigen Radwegen eine Gefährdung für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgrund einer eingeschränkten Nutzungsbreite auszuschließen. In diesen Fällen soll möglichst zeitnah veranlasst werden, dass temporär bis zum Baustellenabschluss eine alternative gefährdungsfreie Nutzung der Radverkehrsanlage, der Straße und / oder des Gehweges für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer geschaffen wird. Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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