Auszug - Öffentliche städtebauliche Verträge  

 
 
52. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 11.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/1240 Öffentliche städtebauliche Verträge
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzVStaT
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Pönitz stellt den Antrag vor. Das Bezirksamt verweist auf die bereits beantworteten Kleinen Anfragen, eine Veröffentlichung würde die Verhandlungsposition des Bezirksamtes bei anderen Vorhabentgern schwächen, die dann die Auflagen vergleichen könnten. Zudem wird der zweite Teil des Antrages bereits erfüllt. Herr Pönitz fragt nach, weshalb die Veröffentlichung die Verhandlungsposition schwächen könnte. Frau Zeidler erwidert, dass Investoren dazu neigen, die einzelnen Klauseln in den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen zu vergleichen. Es gibt eine Vorgabe von SenStadtUm, dass die Verträge nicht veröffentlicht werden sollen, weil das die Verhandlungen beschweren könnte.

Frau Belz kann das Anliegen generell nachvollziehen, aber der Antragssteller muss sich Frage stellen, warum das in Hamburg geht und in Berlin nicht. Sie verweist auf das Berliner Informationsgesetz, dass im Gegensatz zum Hamburger Transparenzgesetz nicht über eine Veröffentlichungspflicht der öffentlichen Behörden verfügt. Das Berliner Informationsgesetz kennt nur Auskunftsersuchen und Einsichtnahme. Auf Nachfrage von Herrn Welters stimmt Frau Belz zu, dass Änderungen die Landesebene betreffen würden, nicht die Bezirksebene.

Der Antrag wird mit 0/6/5 abgelehnt.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 03.03.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau überwiesen:

 

Drs. VII/1240

Das Bezirksamt wird ersucht, in städtebaulichen Verträgen (einschließlich Durchführungsverträgen) mit Vorhabensträgern einen Passus auszuhandeln, nach dem diese Verträge der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen und dies fortan auch zu tun (z. B. als Anlage zur Drucksache über die Beschlussfassung des Bebauungsplanes in der Bezirksverordnetenversammlung).

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, falls mit einem Vorhabensträger keine solche Regelung zu Stande kommt, Regelungen, die sowohl als Festsetzung im Bebauungsplan als auch im Durchführungsvertrag geregelt werden können, im Interesse der öffentlichen Nachvollziehbarkeit ausschließlich im Bebauungsplan festzusetzen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.03.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:6:5) die Ablehnung des Antrages.


Abstimmungsergebnis: dafür: 0; dagegen: 6; Enthaltung: 5.


 
 

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