Drucksache - VII/1240
In der Sitzung der BVV am 03.03.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau überwiesen:
Drs. VII/1240 Das Bezirksamt wird ersucht, in städtebaulichen Verträgen (einschließlich Durchführungsverträgen) mit Vorhabensträgern einen Passus auszuhandeln, nach dem diese Verträge der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden dürfen und dies fortan auch zu tun (z. B. als Anlage zur Drucksache über die Beschlussfassung des Bebauungsplanes in der Bezirksverordnetenversammlung). Das Bezirksamt wird ferner ersucht, falls mit einem Vorhabensträger keine solche Regelung zu Stande kommt, Regelungen, die sowohl als Festsetzung im Bebauungsplan als auch im Durchführungsvertrag geregelt werden können, im Interesse der öffentlichen Nachvollziehbarkeit ausschließlich im Bebauungsplan festzusetzen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.03.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:6:5) die Ablehnung des Antrages. |
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